Stuttgart-Bad Cannstatt, 18.11.2017 (lifePR) - Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten nicht kündigen allein mit der Begründung, der Mitarbeiter – hier eines Onlineshops – habe während der Arbeitszeit Kleidung über eBay in privater Angelegenheit verkauft. Der Arbeitgeber kündigte seinem ...

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