Stuttgart-Bad Cannstatt, 18.11.2017 (lifePR) - Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten nicht kündigen allein mit der Begründung, der Mitarbeiter – hier eines Onlineshops – habe während der Arbeitszeit Kleidung über eBay in privater Angelegenheit verkauft. Der Arbeitgeber kündigte seinem ...