Berlin (dpa) - Beim Anspruch auf Rente ab 63 sollen auch Zeiten von Kurzzeitarbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Deshalb wird es künftig schon für 61-Jährige möglich sein, nach zwei Jahren Arbeitslosengeld-I-Bezug direkt in Rente zu gehen - ohne Abschläge. Nach 45 Beitragsjahren. Lohnt sich das? ...

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