
Luxemburg (dpa) - EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland haben auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat, in dem sie wohnen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat könnten nicht davon
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