Wiesbaden - Polizeibehörden in Deutschland wollen den Begriff Femizid genauer fassen. Allgemein versteht man darunter tödliche vorsätzliche Gewalt gegen Frauen aus dem Grund, weil sie Frauen sind. In Deutschland sind Femizide weder ein eigener Straftatbestand noch sonst rechtlich definiert. Jetzt ...

Kommentare

(1) suse99 · 09. Oktober um 13:58
Bitte bei der Definition all die neuen sozialen Geschlechter nicht vergessen, sonst gibt es wieder einen Aufschrei! Oder erwähnen, dass "Femizid" nur für Menschen gilt, die biologisch weiblich sind. - Wie war das früher bei den BW-Sanitätern? "Wenn der Kopf mehr als 80 cm vom Rumpf entfernt liegt, ist davon auszugehen, dass der Tod eingetreten ist." Definieren Sie bitte den Begriff "Tatbestandsmerkmal". Aber "Menschenwürde", "Teilhabe". "lebenswert" und "lebensnotwendig" sind dehnbar!?
 
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