
Frankfurt/Berlin (dpa) - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt, wie es mitteilte. «Die GDL ist
[…] mehr