Frankfurt/Berlin (dpa) - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt, wie es mitteilte. «Die GDL ist […] mehr

Kommentare

5Polarlichter09. Januar 2024
Das Streikrecht ist nun mal ein sehr hohes Gut. Das war abzusehen.
4jub-jub08. Januar 2024
"Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich" Wer würde das nicht wollen?
3register08. Januar 2024
Es gibt eh kaum Verspätung aktuell bei der DB :D
2lutwin5208. Januar 2024
Keine Überraschung.
1Irinasan08. Januar 2024
Dann wir dürfen uns an den Schienen kleben?