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jenni
: Für Kleinbetriebe (nicht mehr als 30 Beschäftigte) ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (gemäß § 3 EntgFG@) wirtschaftlich schwierig. Sie können daher 80 Prozent der bezahlten Vergütung über § 1 AAG@ (Aufwendungsausgleichsgesetz) erstatten erhalten. Die zu gewährenden Beträge werden den Arbeitgebern von der Krankenkasse ausbezahlt, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist (§ 2 AAG@). Auch nur 20% und die fehlende Arbeitskraft sind schwer zu verkraften!