Düsseldorf, 22.01.2018 (lifePR) -. Zurückbehaltungsrecht bei Verzug oder nichtgelieferter Hardware Wenn ein Anbieter seine vertraglichen Leistungen nicht erfüllt oder mit der Lieferung des Smartphones trödelt, raten ARAG Experten, schriftlich zu mahnen. Bleibt dieser Schritt erfolglos, können ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff