Düsseldorf, 11.11.2025 (lifePR) - Man darf die Miete mindern, sobald es in der Wohnung schimmelt Stimmt nicht. Eine Mietminderung nach Paragraf 536 Bürgerliches Gesetzbuch ist nur möglich, wenn der Schimmel einen Mangel der Mietsache darstellt. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ...

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