Koblenz (dpa) - Eine 1000 Kilogramm schwere Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg ist in Koblenz ohne Probleme entschärft worden. Die etwa 10.000 betroffenen Anwohner konnten am Sonntag erst nach mehreren Stunden wieder zurück in ihre Wohnungen und Häuser. Einige Koblenzer hatten sich zuvor nach Angaben […] mehr

Kommentare

25Tax-531. August 2015
Wie doof und egoistisch solche Leute doch sind... die haben nun die Kosten für die Räumung zu tragen. Selber Schuld.
24der_schwule31. August 2015
@17 Du übersiehst dabei völlig, dass es bei einer Bombenentschärfung um das Leben einiger 1000 Menschen geht, daher können die Behörden nicht warten, bis sich auch der letzte bequemt seine Wohnung zu verlassen. Folglich ist der richterliche Beschluß hier in diesem Fall, Bombenentschärfung, nicht erforderlich
23Banni31. August 2015
Ich denke liegt eine Vielzahl an Paragraphen vor, die eine Zwangsräumung / Evakuierung rechtfertigen. Die Durchsuchung einer Wohnung ist in §13 GG geregelt. Das sollte ja jedermann bekannt sein, das die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss in Wohungen rein darf, wenn die sog. "Gefahr im Verzug" vorliegt. Da es hier um Menschenleben ging, war diese auf jeden Fall gegeben. Sorry @18
22mesca31. August 2015
danke für die Antwort @21 - dann wäre das ja auch eine Möglichkeit, ohne sich "asozial" zu verhalten - einfach ruhig verhalten^^
21Marcoblue30. August 2015
@20 : Nein, eher nicht. Lautsprecherdurchsagen und Klingeln. Wenn sich dann keiner meldet und sich auch niemand am Fenster blicken lässt, wars das.
20mesca30. August 2015
@18 und wenn der Bewohner eh nicht zuhause ist, z.b. auf Arbeit, gehen die dann auch rein und gucken, ob wirklich keiner drin ist? Ich hab sowas ja noch nie miterlebt bzw. mitgemacht und weiss nicht, wie lange das vorher angekündigt wird. Aber wenn einer 12 Std. Schicht hat kriegt er ja vielleicht gar nix mit davon
19k1346530. August 2015
@1 Flapper das heißt Amis - nur fürs nächste Mal
18Marcoblue30. August 2015
@17 : Meine Antwort bezog sich nur auf deine Aussage, dass die Polizei NUR mit Richterlichem Beschluss die Wohnung betreten darf. Und das ist ja eindeutig falsch. Die Rechtsgrundlage für die Zwangsevakuierung ist normalerweise § 10 ZSG. Diese Gesetz gilt allerdings nur im Katastrophenfall. Ob dieser hier ausgerufen wurde, kann ich nirgends finden.
17Ariel30. August 2015
@16 wenn Du Dich auf Absatz c beziehst,so muß auch eine Hilflosigkeit vorliegen.Wenn ich meine Wohnung nicht verlassen will,ist Absatz c hinfällig.
16Marcoblue30. August 2015
@15 : Ließ Polizeigesetz §31, dann bist du etwas schlauer.
15Ariel30. August 2015
Eines habt ihr alle außer acht gelassen:die Bestimmung,daß die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss Privatwohnungen betreten darf,noch diese öffnen darf.
14ircrixx30. August 2015
Gegen Katzen hilft gerne, immer und zuverlässig der gute alte ALF, aber hier gings vielleicht eher darum, wie man bei dem Polizeiaufgebot seine Cannabisplantage verschwinden lässt. Und auch denkbar, dass der ein oder andere HC-Messie darunter war.
13BranVan30. August 2015
@10 Ausserdem... Deine Katzen halten es nicht mal zehn Stunden alleine in der Wohnung aus? Komische Vertreter der Schnurrhaarfraktion. Meine lasse ich mal das ganze Wochenende alleine draußen rumlaufen.
12Mone30. August 2015
@10 : An Katzen würde ich da nicht gleich denken, eher an richtig alte Menschen. Da sind eben manche schon tüdelig, sind vielleicht schon ewig nicht mehr aus ihrer Wohnung rausgekommen oder haben gar nicht richtig begriffen, was los ist. Erst recht, wenn sie schlecht hören und Lautsprecherdurchsagen nicht mitbekommen haben.
11BranVan30. August 2015
@10 Solange Du bleibst, kann die ganze Räumung nicht stattfinden. Wegen Dir sitzen dann Leute in Turnhallen und anderen Unterkünften fest und können nicht heim. Hatten wir erst in Braunschweig. Vier Stunden hatte man angesetzt für die Räumung. Wegen Idioten die nicht weg wollten, wurde es mehr als doppelt so lange.
10mesca30. August 2015
@6 was ist da bitte asozial? Weil ich die Wohnung nicht verlassen würde, weil ich zb. meine Katzen niemals alleine zurück lassen würde? Mitnehmen könnte ich die nicht, also würde ich bleiben.
9BranVan30. August 2015
@4 Die Behörden können nicht noch prüfen, ob der Bewohner zurechnungsfähig ist und eine Gefahrenabwägung durchführen. Es gibt eine Evakuierungszone und alle Menschen haben daraus zu verschwinden. Hier passt: Basta! Wer übernimmt denn die Haftung, wenn etwas passiert? Während andere gerne in ihre Wohnungen zurück möchten, sperren sich andere ein und verzögern alles. Asozial.
8heissbaer30. August 2015
@5 : 1000 kg = 20 Ztr. Sogar in Berlin nach dem Krieg. :-)
7heissbaer30. August 2015
So, so, eine Fliederbombe. Die sollte nach 70 Jahren doch langsam mal verrottet sein.
6BranVan30. August 2015
@4 Wie denn sonst? Ich hoffe, dass sie noch schön zur Kasse gebeten werden. Asoziales Verhalten.
5Gertrud30. August 2015
@1 10 Zentner nur. Soso. In Berlin haben sie nach dem Krieg zig 20 Zentner Blindgänger entschärft und finden immer noch welche.
4Lady_Clarissa30. August 2015
Frechheit die Wohnungen öffnen zu lassen und die Leute unter Zwang zu entfernen. @6 Das sollte mir überlassen bleiben ob ich in meiner Wohnung bleibe oder sie verlasse aber so etwas geht gar nicht.
3michi918230. August 2015
@1 , @2 : aber "Deutschland" hat den Krieg begonnen.
2k40830030. August 2015
den Einsatz sollten die Amies bezahlen - ihre Hinterlassenschaften zu räumen
1k40830030. August 2015
ne Frechheit was die Amies da alles am Rhein untergelassen haben