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Na ja, es spricht schon vieles dafür, dass es keine Erschütterungsmelder gab (oder diese defekt waren). Das wäre dann schon eventuell ein Umstand, der dazu führen könnte, dass die Sparkasse - egal, was in den AGB steht - haften müsste. Ob der Kunde seinen Schaden von der Sparkasse oder einer Versicherung erhält, dürfte ihm letztlich egal sein. Und dem Gericht ist es auch egal, ob sich die Sparkasse versichert hat oder nicht.