Düsseldorf/Gelsenkirchen (dpa) - Nach dem spektakulären Sparkassen-Einbruch mit Millionenbeute in Gelsenkirchen will ein Anwalt schon kommende Woche Klage gegen die Bank erheben. Er habe bereits Mandanten-Vollmachten von etwa 150 Geschädigten sowie etwa genauso viele Interessierte, sagte der […] mehr

Kommentare

15oells13. Januar um 19:16
@14 Na ja, es spricht schon vieles dafür, dass es keine Erschütterungsmelder gab (oder diese defekt waren). Das wäre dann schon eventuell ein Umstand, der dazu führen könnte, dass die Sparkasse - egal, was in den AGB steht - haften müsste. Ob der Kunde seinen Schaden von der Sparkasse oder einer Versicherung erhält, dürfte ihm letztlich egal sein. Und dem Gericht ist es auch egal, ob sich die Sparkasse versichert hat oder nicht.
14Sonnenwende13. Januar um 18:43
@13 Die gesamte Altersvorsorge ohnehin nicht, die stellt man mehrgleisig auf. Es ist aber auch insofern etwas komisch, als dass die Sparkasse dafür ja auch dann nicht aufkommen muss, wenn ihr Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, wenn er das nicht beweisen kann. Und wie will er das denn beweisen? Und außerdem geht es mir wie dir: Ich glaube dass die Sparkasse auch dann nicht für den Gesamtschaden aufkommen muss, der Unterschied besteht nur darin, dass deren Versicherung nicht zahlen wird.
13oells13. Januar um 18:35
@12 Ein, zwei Krügerrand -o.k., aber die gesamte Altersvorsorge? Never!
12Sonnenwende13. Januar um 18:27
@11 Gut, Gold hat man vielleicht schon in diesen Schließfächern, nur wenn Ich Gold im Wert von so viel Geld dort deponiere, dann versichere ich das auch ordentlich.
11oells13. Januar um 18:13
@10 Hat zumindest ein Anwalt behauptet: <link> Ich habe da ehrlich gesagt meine Zweifel.
10Sonnenwende13. Januar um 17:59
@9 Ich auch nicht. Hat denn da jemand 600.000 € in einem der Schließfächer deponiert? Hab ich das überlesen? Also ich weiß nicht ob ich das glauben würde – kein vernünftiger Mensch würde das machen, es sei denn es ist Geld, dass man aus irgendwelchen Gründen verbergen möchte. Da diese Gründe in der Regel kriminell sind hätte ich da jetzt ehrlich gesagt kein Mitleid.
9oells13. Januar um 17:52
@8 Ich habe vor vielen Jahren eine Ausbuldung zum Bankkaufmann absolviert. Mir ist deshalb auch der Unterschied von Schließfachn und Verwahrstück bekannt. Beim Schließfach weiß die Bank halt nicht was drin ist; es könnte z.B. auch einfach nur ein Liebesbrief oder sonst etwas Persönliches sein; deshalb ist die Versicherungssumme auch relativ niedig. 600 TEUR würde ich NIEMALS in einem Schließfach deponieren.
8Sonnenwende13. Januar um 17:44
@7 Danke. Hätte ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen können, dass es den Tresorraum darstellt. Trotzdem bin ich hin und hergerissen – ich bin sehr genau aufgeklärt worden über die Versicherung der Sparkasse bzgl. des Inhalts, nur zum Beispiel. Mir tun die Leute aber auch sehr leid, denen das jetzt widerfahren ist.
7oells13. Januar um 17:21
@5 Das Bild zeigt den Archivraum, von dem aus die Einbrecher in den Tresorraum gelangten.
6Sonnenwende13. Januar um 15:50
(2) ausgekleidet, hat eine doppelwandige schwere Stahltür und befindet sich in einem Raum im Keller ohne Nachbarschaft anderer Gebäude (schon gar nicht zu einer Tiefgarage).
5Sonnenwende13. Januar um 15:47
Wenn das Bild tatsächlich den Tresorraum dieser Sparkasse darstellt wundere ich mich, dass überhaupt jemand dort ein Schließfach gemietet hat. Nie und nimmer würde ich ein Schließfach mieten in einem Raum, in dem in IKEA ähnlichen Regalen verschließbare Mini Tresore lose aufgestapelt sind. In dem Tresorraum in der Bank, bei der ich mein Schließfach habe (auch Sparkasse) sind die Schliessfächer miteinander und mit Fußboden, Wand und Decke fest verbunden, der Raum ist vollständig mit Stahl (2)
4oells13. Januar um 15:29
@3 Das ist ja gerade das, was mich interessiert. Der Anwalt der Geschädigten sieht wohl eine Reihe von Pflichtverletzungen der Sparkasse (z.B. bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts, aber auch - steht nicht hier - bei den vorvertraglichen Aufklärungspflichten, so dass die AGB möglicherweise nicht ziehen. Fände ich persönlich aber schon etwas einfach, wenn jetzt Ansprüche nur aufgrund von eidesstattlichen Versicherungen oder Zeugenaussagen bestehen würden.
3ronnie_k13. Januar um 11:23
@2 : für die Versicherung, aber auch nur bis max. dem Höchstwert von 10.300€ je Schließfach. Egal wieviel auch immer der /die Schließfachbesitzer(in) auch angibt, wenn sie/er keine Zusatzversicherung über einen höheren Wert abgeschlossen hat, dann gibt's nicht mehr als die Versicherungssumme. Hat er/sie mit dem Schließfachvertrag unterschrieben.
2oells13. Januar um 11:02
Auf das Urteil bin ich gespannt. Naturgemäß kennt die Sparkasse nicht den Inhalt eines Schließfaches. Wenn tatsächlich eidesstaatliche Versicherungen / Zeugenaussagen über die eingelagerten Werte ausreichen, wird es sehr teuer werden (den einen oder anderen Meineid nicht ausgeschlossen...).
1campomann13. Januar um 10:05
Ja schlimm-Jetzt ist das ganze Schwarzgeld weg und man kann es nicht mal der Versicherung melden.