@
2: Wenn die Revision nur den erwachsenen Täter betrifft, wird diese Revi öffentlich verhandelt. Dann ist #1's eines Bedenken schonmal erledigt. Bleibt noch @
1 die Frage, woher Du meinst zu wissen, daß der Prozeß "schwammig" war. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit sind nämlich nur die Prozeßbeteiligten anwesend.