Ulm (dpa) - Der Anwalt des zu lebenslanger Haft verurteilten Vierfachmörders von Eislingen hat Revision eingelegt. Er habe das Schreiben heute an das Landgericht Ulm geschickt, sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Hans Steffan der dpa. Steffans Mandant war gestern wegen Mordes aus Habgier zu einer ...

Kommentare

(3) k293295 · 01. April 2010
@2: Wenn die Revision nur den erwachsenen Täter betrifft, wird diese Revi öffentlich verhandelt. Dann ist #1's eines Bedenken schonmal erledigt. Bleibt noch @1 die Frage, woher Du meinst zu wissen, daß der Prozeß "schwammig" war. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit sind nämlich nur die Prozeßbeteiligten anwesend.
(2) flowalder · 01. April 2010
@1: Was hast du gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit? Der ist nunmal beim Jugendgericht vorgeschrieben, zum Schutz der Jugendlichen, und nicht um etwas zu vertuschen, wie du gerade zu unterstellen versuchst.
(1) parishilton · 01. April 2010
In einem sehr schwammigen Indizienprozeß unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde hier vielleicht ein Unschuldiger zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Schande für dieses Land...
 
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