
Verden (dpa) - Für die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette ist die Sache klar: Es gibt keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen acht bewaffneten Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war. Erwiesen ist demnach aber der Verstoß gegen das Waffengesetz,
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