
Utting, 02.03.2026 (lifePR) - Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, wann er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Wenn es um den Urlaubszeitraum geht, muss er die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer aber berücksichtigen – es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange
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