
Berlin - Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass der ehemalige Personenschützer der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, in den Polizeidienst zurückkehren darf, sorgt für Kritik. "Die Entscheidung des VGH Bayern ist schwer
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