Magdeburg/Karlsruhe (dpa) - Auch nach erneuter Prüfung übernimmt die Bundesanwaltschaft das Verfahren um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht. Es gebe keinen Staatsschutzbezug, der einen solchen Schritt rechtfertigen würde, erklärte ein Sprecher der obersten Anklagebehörde in ...

Kommentare

(1) Pontius · 06. Oktober um 11:22
Dennoch werden es viele als Terrorangriff in Erinnerung behalten.
 
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