Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Verwertung sogenannter Anom-Chatdaten zur Aufklärung von Straftaten. Das Gericht nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, mit der sich ein Mann gegen seine ...

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