Oldenburg - Nach den tödlichen Polizeischüssen in Oldenburg am Ostersonntag 2025 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Beamten erhoben. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Laut Staatsanwaltschaft glaubte der Beamte irrtümlich, sich in einer Notwehrlage zu […] mehr

Kommentare

3Pontius05. November 2025
@2 deswegen würde ihm auch in den Rücken geschossen... Zu dem Zeitpunkt war er also kein Angreifer/Täter mehr und das hat das Gericht auch klar gestellt.
2jub-jub05. November 2025
" da das Opfer lediglich Reizgas eingesetzt hatte und fliehen wollte." Das Opfer war Täter und hatte Reizgas eingesetzt. Auch Reizgas ist eine Waffe, die man als Zivilist nicht nur einfach so einsetzt. Es muß endlich klar werden, wenn man eine Waffe in der Hand hat oder einsetzt, daß es passieren kann, daß die Polizei denjenigen erschießen könnte. Es ist absurd den Polizisten jetzt anzuklagen.
1deBlocki05. November 2025
Unglaublich!