Augsburg (dpa) - Der Fall sorgte deutschlandweit für Entsetzen, Feuerwehrleute trauerten öffentlich, selbst das Bundesverfassungsgericht war schon involviert: Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Schlag gegen einen 49-Jährigen in Augsburg hat die Staatsanwaltschaft drei junge Männer angeklagt. Gegen ...

Kommentare

(7) k293295 · 31. Mai 2020
@6: Welches Urteil? Es gibt eine Anklage, aber es gibt noch nicht mal einen Termin zur Hauptverhandlung und erst recht kein Urteil. @5: So funktioniert Gericht nicht. Nach Aussehen wird nicht verurteilt. Und das ist auch gut so - hätten wir früher in der SPD gesagt.
(6) cherry · 30. Mai 2020
Mit derartigem Vorgehen und Urteilen müssen wir uns über solche Straftaten nicht wundern. Ist ja geradezu eine Einladung. In meinen Augen sehr beschämend für unseren "Rechtsstaat".
(5) ircrixx · 29. Mai 2020
@4: Mit des Volkes Goschn gesprochen, haben die ihren Nachweis direkt im Gesicht. Und was meinen Allerwertesten angeht, bitte beleidige ihn nicht, der hängt nämlich auf der anderen Seite :-)
(4) k293295 · 29. Mai 2020
@3: Leider wird dein Allerwertester das Gericht nihcht überzeugen <link> Gewalt als HAUPTzweck gemäß Abs. 3 NACHZUWEISEN halte ich für unmöglich, außer wenn einer der Angeklagten sowohl sich selbst als auch die Mitangeklagten massiv in die Pfanne hauen würde.
(3) ircrixx · 29. Mai 2020
@2: Ich verwette meinen dürren Arsch drauf, dass es einen Plan gab. Nämlich: wenn uns einer dämlich kommt, dem haun wir so richtig aufs Maul.
(2) k293295 · 29. Mai 2020
@1: Funzt nicht. Siehe <link> und <link> Da wurde ja keine Kriminelle Vereinigung gebildet, es gab keinen Plan.
(1) ircrixx · 29. Mai 2020
Scheiß auf gruppendynamische Prozesse, wie wärs denn mit Organisierter Kriminalität? Da muss doch auch keine individuelle Tatbeteiligung für den allgemeinen Tatbestand nachgewiesen werden, oder, Mr Lord? Oder man überlegt sich mal einen neuen Tatbestand, Gewaltbereite Zusammenrottung.
 
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