Gießen/Hanau (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen einen 98-jährigen Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Dem Angeschuldigten aus dem Main-Kinzig-Kreis werde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen ...

Kommentare

(5) FichtenMoped · 01. September 2023
NS-Gräultaten nicht weiter zu verfolgen würde einer Amnestie quasi gleichkommen. Das kann nicht sein, dass solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungesühnt bleiben.
(4) KonsulW · 01. September 2023
Welche Strafe kann ein 98 Jahre alter Mann noch bekommen? Lebenslange Haftstrafe?
(3) reimo1 · 01. September 2023
@2, in dem Alter? Nein.
(2) Mike_1 · 01. September 2023
Das hat nichts mit Genugtuung zu, das ist Rechtsprechung, denn Mord verjährt nicht und das ist auch gut so, sicherlich ist man der Meinung das Resourcen die wo anders gebraucht werden könnten so verbrannt werden, aber der Mann hat gemordet oder zumindest dazu beigetragen und nicht zu knapp und in bestialischer Art und Weise wie man aus vielen Berichten von KZ´s weiß, ich denke auch das er und alle die in diesem Regime damaliger Zeit genau gewußt haben das das Unrecht ist was da geschieht.
(1) GeorgeCostanza · 01. September 2023
Als ob der je die Urteilsverkündung erlebt, geschweige eine Zelle von innen sieht. Wieso diese Leute immer noch verfolgt werden, ohne dass je Aussicht auf "Erfolg" besteht, ist nicht nur eine Verschwendung von Ressourcen, sondern auch von Steuergeld. Und jetzt komm mir keiner mit "Genugtuung" oder "Closure" der Angehörigen. Die wussten gar nicht, dass dieser Typ überhaupt noch lebt.
 
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