Lüneburg (dpa) - Im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Lüneburg dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94-Jährige müsse wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300 000 Fällen verurteilt werden, forderte der Staatsanwalt in seinem ...

Kommentare

(15) WolfgangWolf · 07. Juli 2015
handelt des sich jetzt wirklich um ein Gericht in Deutschland oder ist das nur die private Firma mit ihrer angeschlossenen Handelsgerichtsabteilung auch Landgerichte genannt die sich als Gericht in Deutschland ausgibt ? <link> . Und das alles wird mit dem Schutzgeld was von Menschen erpresst wird und sich Steuern nennt gemacht. Woher kommt das hoheitliche Recht der BRD dies tun zu dürfen ? Wer hat diesen Menschen gewählt ? Ich jedenfalls nicht.
(14) Lou_Cipher · 07. Juli 2015
@13) Bist du erst 12? :D Lern bitte erstmal dich zu artikulieren.
(13) Das_Ding · 07. Juli 2015
@10 Nazianschuldigung ? Hä hab ich da was verpasst? Wie bescheuert bist du eigendlich? Wenn du nicht lesen kannst ist das dein Problem , geh noch mal zur schule die helfen dir dort. Ich schrieb : Zeigt mir eher welchem Lager du angehörst also nicht beachtungswürdig. Von Nazi hab ich nix geschrieben und wenn du das nicht verstanden hast... ach egal ich streite mich nicht mit Deppen *lol* Wenigstens gibt es dafür KL lol
(12) Lou_Cipher · 07. Juli 2015
@11) Seh ich genau so. Das ganze Geld, dass dieser Prozess verschlungen hat. Die ganze Arbeit... das wäre sicher wo anders sinnvoller gewesen. Und für einen 94 Jahre alten Mann noch dreieinhalb Jahre Haft zu fordern ist einfach nur lächerlich. Menschen in dem Alter sind so oder so schon in ihren Körpern gefangen. Aber die Justiz ist ja unfehlbar.
(11) k396456 · 07. Juli 2015
Das ist so als würde man die Putzfrau eines Mafiabosses verknacken. Er war da Buchhalter. Was hätte er denn machen sollen? Das soll mit jetzt mal jemand beantworten...
(10) Lou_Cipher · 07. Juli 2015
@7) Und da war schon die Nazianschuldigung. Darauf hab ich gewartet. ;) Deine Beleidigungen prallen an mir ab. Du hast den Bauerkommentar einfach nicht verstanden. Und dabei habe ich sogar noch Fackel und Mistgabel dazu geschrieben. Aber du bist halt einfach zu blöd solche Metaphern zu begreifen. Deine Meinung ist doch gut für dich. Behalt sie. Gut, dass normale und geistig gesunde Menschen nicht so denken wie du.
(9) Stiltskin · 07. Juli 2015
Oskar Gröning hat sich an seinem Lebensabend seiner Verantwortung gestellt, respektive seinen Teil Verantwortung am unendlichen Leid Hunderttausender übernommen. Dass er kein Einzeltäter sondern Teil einer brutalen, Menschen verachtenden Maschinerie war, ist selbstverständlich unstrittig. Und auch,wenn niemand der heute lebt, an diesen Verbrechen beteiligt war und damit auch keine Schuld trägt- trotzdem, erinnern ist immer noch notwendig, wie viele Ereignisse in jüngster Vergangenheit zeigen.
(8) k396456 · 07. Juli 2015
Dazu kamen 19 Verfahren mit 31 Angeklagten in Neuruppin, die für 19 Todesschützen mit Bewährungsstrafen endeten. Für den Mord an Walter Kittel wurde der Todesschütze mit der längsten Freiheitsstrafe von 10 Jahren belegt. Üblicherweise bekamen die Todesschützen Strafen zwischen 6 und 24 Monaten auf Bewährung, während die Befehlshabenden mit zunehmender Verantwortung höhere Strafen bekamen.[8] Gegen die ausführenden Soldaten an der innerdeutschen Grenze gab es eigene Verfahren an anderen Gerichten
(7) Das_Ding · 07. Juli 2015
@5 Hör mal du Nasenbär :) mit welchem recht nennst du mich Bauer ? Wer sowas bringt muss mit einer gegenreaktion rechnen. Vieleicht solltest du besser nicht mutmassungen über Intelligenz anstellen, oder einfach aus der sonne gehen.Ich habe meine meinung geäußert und anstatt das du was konstruktives schreibst kam das. Zeigt mir eher welchem Lager du angehörst also nicht beachtungswürdig. Punkt :)
(6) k396456 · 07. Juli 2015
Und die echten Mörder, die Mauerschützen von damals freuen sich des Lebens!!! Wiki: Insgesamt kam es in Berlin und Potsdam zu 112 Verfahren gegen 246 Personen, die sich als Schützen oder Tatbeteiligte vor Gericht verantworten mussten. Etwa die Hälfte der Angeklagten wurden freigesprochen. 132 Angeklagte wurden wegen ihrer Taten oder Tatbeteiligungen zu Freiheits- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Darunter waren 10 Mitglieder der SED-Führung, 42 führende Militärs und 80 ehemalige Grenzsoldaten.
(5) Lou_Cipher · 07. Juli 2015
@4) Ja, das unterstreicht meine Vermutung bezüglich deiner Intelligenz. :)
(4) Das_Ding · 07. Juli 2015
@3 Du Honk..... lol
(3) Lou_Cipher · 07. Juli 2015
@2) Du Bauer. Fehlt nur noch Heugabel und Fackel.
(2) Das_Ding · 07. Juli 2015
Dreieinhalb Jahre ???? Ist das n witz ? Beihilfe zum Mord in 3000000 Fällen *kotz**kotz**kotz* Den sollten die nach Israel ausliefern !
(1) ColdasLife · 07. Juli 2015
Wie schafft einer "alleine" eigentlich solche Unsummen zu verwalten etc.? Vor allem ohne wirkliche Technik wie heute mit vielleicht sogar mehr Bürokratie?
 
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