@1: Wenn du jemanden verprügelst, der Kinder anspricht, hast du eine Körperverletzung begangen, der potentielle Täter jedoch ist (noch) unschuldig. Du wirst verurteilt und er kriegt noch Schmerzensgeld. Gut gemacht. ^^
Du scheinst die Täter ja zu kennen, andernfalls wären Deine Schlussfolgerungen nicht zu erklären. Ich kenne auch keine näheren Fakten, aber ich wage ganz stark zu bezweifeln, dass, sollte man der Täter habhaft werden, deren Verurteilung an deren Strafmündigkeit scheitern wird.
.. und wie heisst es immer so schön: Die Täter waren der Polizei bereits bekannt--und was ändert sich? Nichts-- ich denke, da müssen ganz allgemein neue Gesetze her, die der Polizei häufigeren Zugriff ermöglichen, vor allem was die frühzeitigere Strafmündigkeit Jugendlicher betrifft.