Cottbus (dpa) - In Brandenburg herrscht Angst vor Kinderfängern. Unbekannte sprechen seit einiger Zeit vermehrt Kinder auf verdächtige Art und Weise an - in einigen Fällen wäre es fast zu Entführungen gekommen. Die Polizei zählte dieses Jahr rund 60 Fälle, in denen sich Unbekannte Mädchen und Jungen ...

Kommentare

(4) vaultboy · 21. November 2011
@1: Wenn du jemanden verprügelst, der Kinder anspricht, hast du eine Körperverletzung begangen, der potentielle Täter jedoch ist (noch) unschuldig. Du wirst verurteilt und er kriegt noch Schmerzensgeld. Gut gemacht. ^^
(3) tastenkoenig · 21. November 2011
Du scheinst die Täter ja zu kennen, andernfalls wären Deine Schlussfolgerungen nicht zu erklären. Ich kenne auch keine näheren Fakten, aber ich wage ganz stark zu bezweifeln, dass, sollte man der Täter habhaft werden, deren Verurteilung an deren Strafmündigkeit scheitern wird.
(2) Zorada · 21. November 2011
.. und wie heisst es immer so schön: Die Täter waren der Polizei bereits bekannt--und was ändert sich? Nichts-- ich denke, da müssen ganz allgemein neue Gesetze her, die der Polizei häufigeren Zugriff ermöglichen, vor allem was die frühzeitigere Strafmündigkeit Jugendlicher betrifft.
(1) autonom · 21. November 2011
Ich warte nur auf den Tag an dem ich sowas mal live mitkriege...ich würde denen die Scheisse aus dem Leib prügeln...
 
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