@1 Nun warte doch erst einmal ab, bis sich das aufklärt. Sollten es die berühmten Südländer sein kann man sie nach Verbüßung der Strafe evtl. ausweisen. Eine Todesstrafe? Na da schießt du aber voll übers Ziel drüber, das geht nun wirklich nicht.
@(1). Genau, Todesstrafe für einen Überfall. Und was machen "wir" dann bei Überfällen auf Flüchtlingsheimen, Attacken - mit Hund - auf Schwarze wie heute oder gestern erst? Gar nicht zu reden von Mord und Totschlag?
@1 Ich lese kann hier keinen Hinweis auf Ausländer finden. Wie willst Du deutsche ausweisen? Wo steht das die Täter aus Ländern mit Todesstrafe kommen? Einfach nur mal ins Blaue hinein hetzen oder was treibt Dich an?