Leipzig (dpa) - Neunmal hatte ein Mann im Mai in Leipzig mit einem Hammer auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters eingeschlagen. Für seinen brutalen Angriff muss er nun 13 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der 34- ...

Kommentare

(7) k319667 · 15. November 2013
@5 weil hier das Jobcenter darin verwickelt ist die Strafe so radikal ausgefallen. Um eine Botschaft zu senden. Ich persönlich habe Verständnis für die Tat ohne das ich so einen Weg einschlagen würde. Es ist effektiver sich mit den Möglichkeiten der legalen Art zu wehren als Frust auf diese Art abzubauen . @2 Ankündigung ich werde ... beweist nur den Vorsatz einer Ordnungswidrigkeit kann ebenfalls Monate wegen Unfähigkeit der Leistung der Geldstrafe nach sich ziehen. Für den Hammer gilt dasselbe
(6) k293295 · 15. November 2013
@5: Daß MordVERSUCHE normalerweise mit <10 Jahren geahndet werden. Aber die Attackierten sind dann auch keine JobCenter-Mitabeiter.
(5) watchi · 15. November 2013
@1: Was ist an diesem Urteil politisch????
(4) madkf · 15. November 2013
neun mal mit dem hammer der typ gehört weg gesperrt....
(3) k11956 · 15. November 2013
Zitat aus Wikipedia: "versuchter Mord mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren bestraft (§ 49 Abs. 1 Nummer 1 StGB)" dazu kommt auch die gefährliche Körperverletzung.
(2) Mehlwurmle · 15. November 2013
Der Mann hatte schon im Vorfeld seine Wohnung und Verträge gekündigt mit dem Hinweis "Ich werde längere Zeit im Gefängnis sein". Also hat er diese Tat von langer Hand geplant. Dafür ist das Urteil eigentlich noch recht mild ausgefallen.
(1) k319667 · 15. November 2013
Klingt sehr nach einen politischen Urteil.
 
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