Kommentare
.... vor Ort entschieden.Bei Notwehr z.B. oder erst von Vorgesetzten wenn nicht Notwehr vorliegt.Aber ich mag jetzt nicht zusehr ins Detail gehen.Danke.
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nein nicht Kommentar.Ich habe alle Deine Komentare zu diesem Arrtikel gelesen und erst dann meine Schlüsse gezogen."Ob der Einsatz von Schusswaffen in deutschen Gerichten erforderlich ist, wurde an anderer Stelle entschieden." Also gibt es Deiner Meinung nach eine generelle Situartion,ab wann Schußwaffen eingesetzt werden dürfen.Jetzt speziell für die Gerichte und allgemein auch für die Polizei?Laß Dir im guten gesagt sein:das ist nicht der Fall.Der Einsatz wird von dem Beamten/in ....
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: Du hast meinen Kommentar völlig falsch verstanden und somit auch aus meiner Sicht ganz unzutreffende Schlüsse gezogen. Ob der Einsatz von Schusswaffen in deutschen Gerichten erforderlich ist, wurde an anderer Stelle entschieden.
.....anderer zu überdenken.Sei doch froh,daß wir noch keine Cowboys in unseren Gerichten oder Polizeistellen haben.Die USA läßt grüßen.
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Deine Post war am Thema vorbei.Du hast einen Raubmörder mit einem möglichen Sexualstraftäter in eine Topf geworfen.Fehler NR.1.Du befürwortest den Einsatz von Schußwaffen in deutschen Gerichten ohne daran zu denken,daß Gerichte über den Tag meisten voll sind.Zeugen,Besucher;Anwälte,S taatsanwälte,Gerichtsschreiber usw.Fehler NR.2.Und Du verurteilst einen Menschen schon vor,obwohl das Gerichtsverfahren noch nicht gelaufen ist.Fehler NR.3 Dein größter Fehler Du scheinst nicht die Argumente....
nach einem freundlichen Hinweis auf meinen Fehler...ich wollte natürlich in Bezug auf @
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gehen
@31 das typische Argument von Menschen, die von Zwölf bis Mittag denken, sorry aber mehr fällt mir dazu nicht ein. Und der "Aufpasser" soll keine psychologischen Komponenten bekommen, was ist das denn?
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: Der Raubmörder war schon ein vom konkreten Fall gelöstes Beispiel, um den Einsatz von Schusswaffen zu erläutern.
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Wie kommst Du auf den "verurteilte Raubmörder"?In diesem Gericht sollte erst eine Verurteilung erreicht werden.Die Verurteilung stand noch aus und davor ist er ja geflohen.Mittlerweile ist er ja gefaßt worden.Ergo wird er noch verurteilt,aber nicht als Raubmörder.Lies mal den Bericht nochmal.
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: Dann soll der verurteilte Raubmörder also ruhig fliehen, damit ja der von uns beauftragte und bezahlte Aufpasser keine psychologischen Komponenten bekommt? Hätte solch ein Aufpasser nicht besser einen anderen Beruf ergreifen sollen?
@29 ich schrieb ja, es hängt einfach viel dran am Schusswaffengebrauch. Knarre ziehen und losballern ist es eben nicht. Verletzt du einen Unbeteiligten, gehst du ins Gefängnis, schießt du daneben und triffst jemanden, gehst du ins Gefängnis usw usw usw. Von der psychologischen Komponente für den Schützen, wenn er jemanden erschießt, mal ganz zu schweigen. Der Waffenträger muss immer abschätzen, ob und wann der Einsatz sinnvoll ist oder nicht.
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: Ich komme mit Deinem Text nicht klar. Was meinst Du? Soll die Flucht eines Kriminellen (angeklagt oder verurteilt) geduldet werden, nur weil sie für ihn nicht strafbar ist? Was ist mit dem Schutz der Gesellschaft?
Dienstwaffen sind während des Dienstes "IMMER" gesichert und werden erst vor einem anstehenden Schuss entsichert. Das ist bei der Polizei so, das ist bei der Justiz so. Eines sollte aber auch IMMER bedacht werden...zieht der Waffenträger die Waffe, hat er u.U. ein Leben auf dem Gewissen und das "nur" weil einer flieht. Sich hinstellen und den Schusswaffengebrauch fordern, ist idiotisch, weil einfach zuviel dran hängt. Die Flucht als solches ist nicht strafbar!!!
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Ich kenne sie auch nicht,aber es erscheint mir nur logisch das getragene Waffen gesichert sind und erst bei der Benutzung entsichert werden.Aber es wurde definitiv eine entsicherte Waffe gefordert beim bewachten Toilettegang.Sieh doch bitte mal selber nach ich denke es war um Nr. 3.
Ich bin der Meinung,Fußfesseln für die gesamte Dauer der Verhandlung,wenn laut Gesettz vorgeschrieben oder angeraten ist.Sofortige Überprüfung der Gerichte D weit auf Fluchtgefahren und wenn so etwas besteht abstellen der Mängel.Wenn ich richtig gelesen habe hat keine Flüchtling unbeteiligte bedroht oder verletzt.Dabei sollte es auch bleiben.
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: Ich kenne die aktuellen Dienstvorschriften nicht, kann mir aber kaum vorstellen, dass ständig eine entsicherte Waffe getragen wird. Sie wird doch erst vor beabsichtigter Nutzung entsichert, oder ?
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Soweit mir bekannt ist werden auch in den USA alle mit Waffe ausgerüsteten Beamten geschult.Trotzdem kommen Fehler vor.Was mich so auf die Palme brachte war die Aussage,die Waffe sollte entsichert sein.Der Gebrauch einer Waffe ist immer ein Risiko für die Beamten.Berechtigte Bennutzung oder nicht,Verletzungsgefahr für Unbeteiligte und noch sicherlich einige andere Dinge.Schulungen alleine sind keine Garantie das alles gut wird.Die können auch in die falsche Richtung gehen.
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: Mir würde es reichen, wenn die Waffe in Verbindung mit einer Fußfessel zur Abschreckung dient. Dann muss auch niemand im Gebäude schießen.
In einem Gerichtsgebäude zu schießen ist im höchsten Maße gefährlich, vor allem für Unbeteiligte. Selbiges gilt auch für Krankenhäuser und Co. Und den Schusswaffengebrauch, legt u.a. auch der Waffenträger fest...er entscheidet, ob er schießen will...
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: Mit diesem Argument darfst Du keinen Beamten mit einer Schusswaffe ausrüsten. Noch gehe ich davon aus, dass unsere Beamten mit den Ihnen anvertrauten Gegenständen sachgemäß umgehen können und werden.
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naklar geschult.Der Täter kann dir auch die Waffe entreißen ,und dann ?
unglaublich,also halte ich einfach nach einen 47 jährigen die augen offen !? Bild, nahme, landsmann usw.... man man man
Unverständlich, dass solche Fluchten (muss aufs Klo) wie in Fernsehfilmen auch in der Realität möglich sind. Wieso für den Toilettengang die Fussfessel abgenommen werden durfte, verstehe ich nicht.
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: Soweit mir bekannt ist, werden alle beamteten Schußwaffenträger routinemäßig laufend mit Schußübungen geschult.
..seines Berufslebens nie die Waffe benutzen müssen und ist froh drüber.Du möchtest Sicherheit aber nicht mit einer entsicherten Waffe bei Gerichtsbeamten.Der Richter war anscheinend zu naiv,wenn er die Fußfesseln abnehmen lassen hat.Ich denke das wird ihm nicht nochmal passieren.
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Ich wiederhole: Wo lebst Du? Du forderst in einem deutschen Gericht Beamte mit entsicherter Waffe zur Überwachung von Straftätern!Hast Du mal nachgedacht,was mit einer entsicherten Waffe alles pasieren kann?Manchen Straftätern darf man nichtmal eine Waffe sehen lassen und Du möchtest sogar ne entsicherte Waffe haben.Das ist genau gegenteilig von Deiner Forderung.Das bringt keine Sicherheit,siehe USA da dürfen allle ne Waffe besitzen und da ist es ja so sicher. Mancher Beamte hat Zeit ...
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Wenn die nur wüssten, wie einfach das ist.
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: Coburger Tageblatt, oder infranken.de
Das gesicherte Fenster muss ja unheimlich sicher gewesen sein wenn man da trotzdem raus kommt.
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: Also ich würde dich wirklich zu gern hauptberuflich neben Menschen abstellen, die gerade Durchfall haben. Auf Unrecht mit Unrecht zu reagieren, ist glaube der falsche Weg den man einschlagen sollte.
Die Beamten werden sicher jetzt zusammengeschissen. Wielange werden die Beamten ausgebidldet 2 Monate oder 3 Jahre ?
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an die denke ich z.B. wenn ich sehe wie es in deutschen Gefängnissen zugeht oder wie die Strafmaße an Gerichten ausgeschöpft werden. Dafür kann aber der Vollzugsbedienstete nichts.
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Aha: Hauptsache die Angeklagten bzw. Täter sind geschützt. Ich denke eher an die (mutmaßlichen) früheren und evtl. neuen Opfer.
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Entsicherte Waffe?Lebst Du in den USA?Eigendlich sollt so eine Möglichkeit schon beim Bau /Renovierung eines Gerichtes ausgeschlossen werden.Entsicherte Waffe!Ich glaubs ja nicht.
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nicht immer sind Justizbedienste bewaffnet. Eigentlich sollten solche Räume grundsätzlich vorher begangen werden um genau so etwas auszuschließen...
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Wo steht was von Iraker? Woher weiste das?
Wie doof ist die Justiz eigentlich? Fußfessel abgenommen - geht's noch? Bei einem Toilettengang müsste ein Beamter mit entsicherter Waffe daneben stehen. Das ist doch eine Fluchtmöglichkeit par excellence.
Warum auch immer man die Fußfesseln abnahm. Besteht ja eiugentlich kein Grund zu.
Vielleicht flieht er nun zurück in seine Irakische Heimat.