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1, ich bezweifle, dass Ratten und Flughunde zu bedrohten Arten zählen, man kann allenfalls geltend machen, dass die Ware auf der Reise verdorben ist und sie daher zu vernichten sei. Ansonsten kann der Typ einführen, was er will, solange es nicht verboten ist. Unsere Zollbestimmungen sind eigentlich ausreichend und wahrhaftig nicht lasch. @
2, es liegt nahe! Ich glaube nicht, dass hier ein Gammelfleischskandal am Reifen ist.