Frankfurt/Main (dpa) - Darf ein Rechtsstaat einem Kindermörder Entschädigung zusprechen? Das Frankfurter Landgericht musste darauf eine Antwort geben, die schwer über die Lippen geht: 3000 Euro soll das Land Hessen Magnus Gäfgen zahlen, weil ihm Polizisten im Jahr 2002 mit Folter gedroht hatten, um ...

Kommentare

(4) k293295 · 04. August 2011
Daschner & Cons. haben _mit Billigung des jetzigen hessischen Ministerpräsidenten_ ein Verbrechen mit einem Verbrechen beantwortet. Dieses Verbrechen im Namen des Staates gehört ebenso verurteilt, wie Gäfgens Verbrechen verurteilt wurde. Ich will keinen weiteren Verbrecherstaat auf deutschem Boden.
(3) k42800 · 04. August 2011
Mit Kindermörderinnen wird weniger hart ins Gericht gegangen!
(2) batman222 · 04. August 2011
unglaublich, aber das ist der Rechtsstaat
(1) WolfgangWolf · 04. August 2011
auch wenn es schwer über die Lippen geht, auch verdächtige Kindesentführer haben Menschenrechte. Wenn man es nicht so handhaben würde wäre der Polizeifolter von Fall zu Fall (wer trifft die Entscheidung das Gefahr im Verzug ist ?) Tür und Tor geöffnet. Unabhängig welche Meinung man zur Tat hat muss auch dem Staat (hier die Polizei) rechtsstaatliche Grenzen aufgezeigt werden. Folterandrohungen und Ausübung von Gewalt auch bei der Polizei kann und darf nicht toleriert werden.
 
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