Karlsruhe (dpa) - Die Kirchen jubeln, und die Einzelhändler werden es verkraften können: Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag den Schutz der Sonn- und Feiertage vor Konsum und Kommerz zur grundgesetzlichen Pflicht erhoben. Und das Gericht hat zugleich einen Wächter ...

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