Karlsruhe (dpa) - Die Kirchen jubeln, und die Einzelhändler werden es verkraften können: Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag den Schutz der Sonn- und Feiertage vor Konsum und Kommerz zur grundgesetzlichen Pflicht erhoben. Und das Gericht hat zugleich einen Wächter ...