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11 OK, zum Thema Rechtswissen: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist in Deutschland definiert in § 315b StGB. "(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2.
Hindernisse bereitet oder 3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird [...] bestraft." Jetzt erkläre mir bitte mal,