Amsterdam (dpa) - Die Amsterdamer Polizei hat im Zentrum etwa 130 Demonstranten der Umweltbewegung Extinction Rebellion festgenommen. Sie hätten den Verkehr auf einer Brücke beim Rathaus blockiert, meldete die Polizei auf Twitter. Am Morgen hatten Dutzende Demonstranten den Verkehr auf der Blauwbrug ...

Kommentare

(23) thrasea · 17. Oktober 2019
@16 Die Frage war durchaus ernst gemeint. Da kommt nichts mehr, oder? Dann gelten auch für dich die Worte: Ab jetzt ist es angenehmer zu vermuten, dass du trollst. Die Alternative wäre zu traurig.
(22) 17August · 12. Oktober 2019
Staus sind immer absichtlich. Man selbst ist nämlich der Stau! Oder fährt ein Fahrer ohne Absicht? (mir scheint es zu meist so!)
(21) thrasea · 12. Oktober 2019
@16 Mir erschließt sich nicht, warum die Situation in Berlin eine völlig andere gewesen sein soll als heute in Amsterdam. In beiden Fällen wurde der Straßenverkehr blockiert. Aber wenn es dir lieber ist - dann erkläre mir doch bitte, wie durch das Blockieren des Verkehrs auf einer Brücke Leib und Leben gefährdet wird?
(20) Krooni · 12. Oktober 2019
sind das hier Mehrfachaccounts oder kapieren wirklich mehrere Leute nicht, dass ein durch einen Unfall oder sonstwie unabsichtlich hervorgerufener Stau etwas anderes ist als eine bewusste Blockade :D meine Güte. na ja, viel Spaß hier noch ich bin raus
(19) Hannah · 12. Oktober 2019
@18: Behinderungen im Straßenverkehr sind aber keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit/Ordnung, falls du das meinst. Sonst würde auch jeder Stau die öffentliche Sicherheit gefährden. Mir ging es auch nur generell um die Behauptung, eine Demo müsse genehmigt werden. <link> Muss sie nicht.
(18) Krooni · 12. Oktober 2019
schön, wenn man sich im eigenen Beitrag bereits die Begründung liefert ohne es zu merken :D
(17) Hannah · 12. Oktober 2019
@6,9: Demos müssen (in Deutschland) NICHT genehmigt werden.<link> Demonstrieren ist ein Grundrecht (GG). Das Versammlungsrecht muss sich diesem Recht unterordnen. Wikipedia sagt: Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Es gibt kein Versammlungsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit oder Öffentliche Ordnung“.
(16) Krooni · 12. Oktober 2019
@15 "(z.B. ein Kreisverkehr wie am Montag in Berlin)" hey, lass uns einfach völlig andere Umstände als Begründung heranziehen, das ist logisch und klug
(15) thrasea · 12. Oktober 2019
wie durch eine reine Straßenblockade (z.B. ein Kreisverkehr wie am Montag in Berlin) Leib und Leben gefährdet werden?
(14) thrasea · 12. Oktober 2019
@11 OK, zum Thema Rechtswissen: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist in Deutschland definiert in § 315b StGB. "(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird [...] bestraft." Jetzt erkläre mir bitte mal,
(13) Krooni · 12. Oktober 2019
@12 ab jetzt ist es angenehmer zu vermuten, dass du trollst. Die Alternative wäre zu traurig.
(12) 17August · 12. Oktober 2019
Mit welchem Recht darf ein Auto(fahrer) die Wege für Fußgänger, Radfahrer etc. (z.B. tatsächlich notwendige Fahrten) blockieren??? Bei einer funktionierenden Blockade gibt es keinen Straßenverkehr mehr. Der Widerstand gegen die NSDAP war nicht genehmigt! Genau deswegen schließt unser GG die Militanz nicht aus!
(11) Krooni · 12. Oktober 2019
@10 mein Fehler, ich dachte du hättest im Rechtswissen nur eine Bildungslücke. Ich konnte nicht ahnen, dass du verbohrt bist und von Logik keine Ahnung hast.
(10) 17August · 12. Oktober 2019
stimmt, eine Straßenblockade ist nichts anderes als ein Stau ohne Autos. Deiner Begründung nach müßte jeder Autiofahrer, der im Stau steht, verhaftet werden. Er blockiert nämlich die Straße!!
(9) Spock-Online · 12. Oktober 2019
Genehmigt ist nicht genehmigt. Man sollte sich an Gesetze halten, auch wenn man demonstrieren will.
(8) Krooni · 12. Oktober 2019
@7 ich habe tatsächlich keine Ahnung von holländischem Recht, in Deutschland aber ist gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr eine Straftat und mit bis zu fünf Jahren Haft strafbar
(7) 17August · 12. Oktober 2019
Feststellung von Personalien: Ja. Festnahmen: Nein / Ordungswidrigkeiten: Ja, Straftaten: Nein
(6) Krooni · 12. Oktober 2019
@5 "Die Aktion war von der Stadt nicht genehmigt worden." + gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (+, aber das ist nicht justiziabel, absolut sinnlose und kontraproduktive Aktion, die zu mehr Auspuffgasen führt, da die Autos stehen bleiben/Umwege fahren). Aber ja, reiiiine Willkür. Das Leben kann so einfach sein, wenn man einfach "die da oben" für alles beschuldigen möchte.
(5) 17August · 12. Oktober 2019
wenn die AfD gegen den Autowahn protestieren würde, wäre ich selbstverständlich für diese Demo. Es geht daraum, dass Festnahmegründe nicht erkennbar sind. Dies ist Willkür.
(4) Marc · 12. Oktober 2019
@3 und wenn dann demnächst die AfD und Co der Meinung sind GENAUSO protestieren zu müssen weil sie das Abendland akut gefährdet sehen, dann fändest Du es auch besser, dass die Polizei NICHT eingreift...oder wie habe ich Deinen Post zu deuten?!
(3) 17August · 12. Oktober 2019
so ruiniert sich Amsterdam um seinen Ruf.
(2) Krooni · 12. Oktober 2019
erst London, jetzt das. das wird ja immer besser :D
(1) marcusb · 12. Oktober 2019
Richtig so!
 
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