Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes weiter vor dem Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags geheimhalten. Grüne, Linke und FDP würden den Mann gern befragen und hatten deshalb in Karlsruhe geklagt - ohne Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht […] mehr

Kommentare

3Grizzlybaer03. Februar 2021
Wenn die mit ihrer Klage durchgekommen wären sind alle Geheimdienste überflüssig. Denn wie @2 schon schrieb ist "Geheimhaltung" in einem Untersuchungsausschuss nicht gegeben.
2AS103. Februar 2021
Gute Entscheidung des Verfassungsgerichts. Geheimdienste haben das Wort "geheim" in ihrer Bezeichnung nicht umsonst. Daß eine parlamentarische Kontrolle erfolgen muss, ist selbstverständlich. Aber dann bitte eben auch unter dem Vorbehalt der Vertraulichkeit. Die wäre in einem Untersuchungsausschuss nicht gegeben.
1e1faerber03. Februar 2021
Leiden die alle unter Corona?