Berlin (dts) - Der Plan der Ampel-Fraktionen für eine Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags stößt bei Staatsrechtlern auf ein geteiltes Echo. Während die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger den Entwurf von SPD, Grünen und FDP als "solide" und "verfassungsrechtlich […] mehr

Kommentare

6thrasea22. Januar 2023
@5 Und, hast du eine Antwort auf deine Frage gefunden bzw. bist du zu einer Meinung gekommen? Ich hätte zu dem Thema noch einen Monitor-Beitrag, der kurz nach der letzten BTW veröffentlicht wurde. Ich finde, er bringt die Absurdität der aktuellen Regelung und die Praxis Überhangmandate nicht auszugleichen gut auf den Punkt: <link>
5ticktack17. Januar 2023
@4 Danke! Les ich.
4thrasea17. Januar 2023
@1 Die dpa hat heute Morgen einen guten Artikel veröffentlicht, in dem die Vorschläge durchgerechnet werden und die Zahl der verringerten Mandate für die Ergebnisse der BTW 2021 gezeigt werden. <link> Vielleicht kannst du deine Frage damit selbst beantworten?
3Pontius17. Januar 2023
@1 Es geht darum die Anzahl an Mandatsträgern auf das Standardmaß zu reduzieren - da hat niemand seine Wahlchancen verbessert, sondern jede Partei wird weniger Mitglieder im Bundestag haben.
2Irgendware16. Januar 2023
Ich finde den Entwurf gut, genau wie die Wissenschaftlerin sagt, stellt die gewonnene Erststimme in vielen Wahlkreisen inzwischen nur noch einen knappen Sieg dar und untergräbt damit unser Verhältniswahlrecht. Es ist ein Kompromiss, bei dem die Regionalität nicht ganz verloren geht. Konsequenter wäre es eigentlich die Erststimme komplett abzuschaffen, das würde man aber wohl kaum vermittelt bekommen. Vielleicht ist dies ein Zwischenschritt dahin.
1ticktack16. Januar 2023
Die Frage lautet: Wird damit mehr Wahlgerechtigkeit geschaffen oder haben SPD, Grüne und FDP einen Ansatz gefunden, der ihre Wahlchancen auf Kosten anderer verbesser. Es ist ein Frage!