Berlin (dpa) - Die Ampel-Fraktionen dringen auf eine rasche Entscheidung über ihren Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform, die den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Dadurch werde die Möglichkeit eröffnet, das neue System bereits bei der nächsten […] mehr

Kommentare

28Pontius17. Januar 2023
@24 Danke für die Übersicht, die Vermutung dazu hatte ich ja schon geäußert. @26 "dem Netten aus dem Nachbarort"? Ich glaube du machst dir bzgl. der Größe der aktuellen und der dann zukünftigen Wahlkreisen etwas vor - es ist keine Kommunalwahl.
27ichbindrin16. Januar 2023
CSU tobt :D Dass dieser CxU-Haufen überhaupt noch gewählt wird. Die Bande hatte mehr als ein Jahrzehnt Zeit sich direkt auf eine gute Lösung hinzuwirken. Und dass es einem nicht peinlich ist Kritik zu äußern, die dem politischen Gegner nicht weniger unterstellt als die Untergrabung der Demokratie. Also selbst wenn der Entwurf derartige Schwachstelle hätte, ich bezweifle, dass es das Ziel war.
26Shoppingqueen16. Januar 2023
Das lässt sich nicht vergleichen, da viele Leute ihre Stimmen splitten würden - der Spitzenkandidat der bevorzugten Partei vielleicht zwei Stimmen, der nette Kandidat aus dem Nachbarort die letzte Stimme, oder aller drei Stimmen komplett verteilt und nicht unbedingt an die Spitzenkandidaten. So wie bei den Kommunalwahlen - wo die Leute und nicht die Parteien gewählt werden.
25satta16. Januar 2023
@23 , 24 Danke für die Aufbereitung, aber gerade die CSU hätte hier doch keine großen Einbußen, weiß nicht was die sich jetzt aufregen. Aber man muss natürlich berücksichtigen, dass mit neuen Wahlregeln das Wahlverhalten auch einer anderen Taktik folgen würde genau wie jetzt Wähler auch schon taktisch ihre Stimmen aufteilen.
24thrasea16. Januar 2023
SPD 295 / 32,9% (25,7%); CDU 248 / 27,6% (18,9%); Grüne 199 / 22,2% (14,8%); AfD 79 / 8,8% (10,3%); CSU 46 / 5,1% (5,2%); FDP 14 / 1,6% (11,5%); Linke 9 / 1,0% (4,9%); Freie Wähler 7 / 0,8% (2,4%). Meine Interpretation: Das Verhältnis im Parlament würde sich durch diesen Vorschlag deutlich verändern: Man sieht hier klar die Auswirkungen eines Mehrheitswahlrechts: große Parteien und Regionalparteien wären klar im Vorteil, während kleinere Parteien extrem leiden (hallo FDP)...
23thrasea16. Januar 2023
Ich habe den Vorschlag von @2 mit den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl mal durchgespielt. Der Bundeswahlleiter veröffentlicht alle Wahlergebnisse sehr detailliert im XML- und CSV-Format (Stichwort Open Data). Für jeden Wahlkreis habe ich damit die 3 Parteien identifiziert und gezählt, welche die meisten Erststimmen erhalten haben. Die nach diesem Modell vorhandenen 897 Sitze (299 Wahlkreise mit 3 gewählten Kandidaten) hätten sich wie folgt verteilt (in Klammer tatsächl.Zweitstimmenanteil):
22k6393216. Januar 2023
@21 : Es ging mir bei der Verwerfstimme um die Zweitstimme. Bei Kleinparteien ist ja v.a. die wichtig, dass da jemand einen Wahlkreis über die Erststimme gewinnt ist aussichtslos... Die Finanzierungsverteilung kann ma ja weiterhin mit der jeweiligen "Erstwahl" der Zweitstimme machen.
21Pontius16. Januar 2023
der Überhangmandate macht, dann sollte die Anzahl schon recht nahe an die dann gültigen 500 Abgeordneten heranreichen. Deinen Vorschlag der Verwerfstimme kann ich jedoch wenig abgewinnen, dafür gibt es ja die Zweitstimme - deren Wert sich in der Parteienfinanzierung als Wahlkampfkostenerstattung beziffert (sofern man 0.5% erreicht).
20Pontius16. Januar 2023
@17 Aber nicht in dem Vorschlag, den wir hier in den Kommentaren diskutieren: wenn in einem Wahlkreis Kandidat Nr. 1 50% bekommt, Nr. 2 20% und Nr. 3 10% und alle drei ziehen in den Bundestag ein, dann ist die Verteilung dort eben 33% für jeden und damit mit deutlichem Abstand von einem heutigen Verhältniswahlrecht. @18 Ich sehe ebenso einen Vorschlag mit rund 250 Wahlkreisen, das sollte die Zahl der BT-Abgeordneten mindestens um 100 senken, wenn man dann noch etwas an der unausgeglichenen Zahl
19k6393216. Januar 2023
Zur 5 Prozent Hürde: Es wäre meines Erachtens schon viel erreicht, wenn man eine Ersatzstimme angeben kann, wenn die Hauptstimme wegen dieser Hürde verfallen würde. Dann würden sich mehr trauen auch mal ne Kleinpartei zu wählen. Macht halt die Auszählung etwas schwieriger, ist aber m.E. machbar.
18k6393216. Januar 2023
Man will hier halt die Quadratur des Kreises... Es gibt meines Erachtens nur die Möglichkeit, die Erststimme abzuschaffen (was halt die regionale Bindung killt), oder deutlich größere Wahlkreise. Ich tendiere zu letzterem.
17Han.Scha16. Januar 2023
@15 : In allen Wahlkreisen werden von jeder Partei mehrere Kandidaten aufgestellt. Gemäß dem bundesweiten Stimmenanteil der Parteien ziehen jeweils die Kandidaten mit den meisten Stimmen in den Bundestag ein. Dann bekommt eine 50-%-Partei 50 % der Mandate.
16Pontius16. Januar 2023
kaum und man sollte den Vorschlag einfach nur ablehnend kommentieren.
15Pontius16. Januar 2023
@13 Weil wir jetzt ein Verhältniswahlrecht haben und die ungleiche Verteilung der Direktmandate für die vielen Überhangmandate sorgen (vor allem wegen der CSU) - das hier beschriebene System ist keine Verhältniswahl mehr. Vor allem, wenn selbst die großen Parteien nicht so viele aufstellen: Dann wäre eine 50%-Partei maximal bei 33% der Mandate. Zudem kommt der Vorschlag (wie bei anderen Themen) immer und immer wieder und da auf Kritik wieder nicht eingegangen wird, lohnen solche Erklärungen
14Polarlichter16. Januar 2023
Dafür werden bestimmt andersweitig "Jobs" für die Freunde geschaffen.
13Han.Scha15. Januar 2023
@12 : Kannst Du das bitte begründen oder erläutern? Wir haben doch jetzt mit den Ausgleichsmandaten auch nicht solche Sitzverteilung.
12Pontius15. Januar 2023
@10 Niemals würde das dazu führen, dass mehr kleine Parteien eine Chance bekommen - selbst wenn die Großen 3 Kandidaten aufstellen und die Kleinen nur einen. Im schlimmsten Falle gibt es nachher ein Parlament, dessen Abgeordnete zu jeweils 1/3 aus drei verschiedenen Parteien besteht. Dazu sind die Listenplätze nur Absicherungen für verlorene Direktwahlkreise.
11Han.Scha15. Januar 2023
@10 : Kleine Parteien sind zunächst gut, aber bedenke, wohin solche Zersplitterung führt. Andere Länder und unsere Ampel bieten gute Beispiele.
10Shoppingqueen15. Januar 2023
@9 Dann würde ich nicht so viele Kandidaten der Partei aufstellen wie ich Leute finden kann sondern nur die "unentbehrlichen". Dann vereinen diese Kandidaten auch alle Stimmen die die Partei bekommen würde und ziehen in den Bundestag ein. Aber so haben auch kleinere Parteien eine Chance.
9Han.Scha15. Januar 2023
@7 :Für mich ist es wichtig, dass Parteien für sie unentbehrliche Kandidaten auch auf einem hohen Listenplatz absichern können.
8nadine211315. Januar 2023
@4 : So sehe ich das auch. Alles über 500 Abgeordnete ist definitiv zu viel.
7Shoppingqueen15. Januar 2023
@5 Wäre bei meinem Vorschlag automatisch weg. Wenn ein Kandidat ganz viele Stimmen hat ( nehmen wir mal 50% ) könnten Kandidaten mit viel weniger Stimmen ein Mandat erreichen. Auch hätten dann nicht automatisch die Kandidaten ganz oben auf den Listen ein Mandat.
6Han.Scha15. Januar 2023
@5 : Das gehört irgendwie dazu.
5satta15. Januar 2023
Ich wäre dann aber dafür, die 5%-Hürde abzuschaffen oder z.B. auf die natürliche Hürde von 1 Person abzusenken.
4Han.Scha15. Januar 2023
Ein guter Vorschlag der Ampel, der so auch von mir schon gepostet wurde. Sehr gut würde er, wenn die Abgeordnetenzahl noch auf 498 gesenkt würde.
3Pontius15. Januar 2023
@2 Wie soll dein Vorschlag der Gleichbehandlung dienen? Damit braucht man keine 5%-Hürde mehr, denn kleine Parteien wären sofort raus und eine Verhältnismäßigkeit wäre nicht mehr gegeben.
2Shoppingqueen15. Januar 2023
"Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten werden." Das dürfte gegen die Gleichbehandlung verstoßen. Man solte lieber die Anzahl der Wahlkreise reduzieren ( vielleicht 171 ) und dann bekommt jeder Wähler drei Stimmen die er verteilen kann wie er möchte. Die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen haben letztlich das Mandat.
1Futzi9915. Januar 2023
Dann kann man die Wahlkreiskandidaturen und die Erststimmen aber auch abschaffen.