Ansbach (dpa) - Wegen zweifachen Mordes muss sich der mutmaßliche Amokschütze aus Mittelfranken seit heute vor Gericht verantworten. In Haft kommt der psychisch kranke 48-Jährige jedoch voraussichtlich nicht. In dem Verfahren will die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Ansbach erreichen, dass […] mehr

Kommentare

19Kargam29. Februar 2016
@17 Sicherlich gibt es immer ein gewisses Restrisiko, das sich nicht abschließend vermeiden lässt. Alles wird man auch mit regelmäßigen Untersuchungen nicht verhindern können (wobei dein angeführtes Beispiel eher die Frage aufwirft ob die medizinischen Untersuchungen überhaupt ernst genug genommen werden, und weniger ob sie überhaupt etwas bringen), aber es wird sich dadurch deutlich mehr verhindern lassen, als wenn man wie im Moment gar nicht kontrolliert.
18Aalpha29. Februar 2016
@17 Das wird es nie zu 100% verhindern, aber doch vermutlich sehr stark einschränken. Fraglich wäre, ob es eine Liste gibt, die darstellt wie viele Piloten zurückgewiesen wurden dadurch. Wenn der Psychologe alle durchwinkt na dann bringt es ja auch nichts! =/
17k1759529. Februar 2016
@15 : Das ist nicht vorhersehbar, ebensowenig wie die ambulante Behandlung des Piloten den Amokflug in den Schweizer Alpen verhindert hat.
16Aalpha29. Februar 2016
@15 Leider nicht, aber sinnvoll wäre es. =(
15Kargam29. Februar 2016
@13 Wenn man ihn behandelt hätte bevor es so weit gekommen wäre, hätte es wahrscheinlich gar keine Opfer gegeben, die Verständnis hätten haben müssen. @14 Das mag durchaus sinnvoll sein. Aber einen solchen wiederkehrenden Test haben wir leider nicht (auch wenn ich sehr dafür wäre), und dementsprechend wird man da keinen belangen können. Aber sicherlich wäre das mal wieder eine Gelegenheit so etwas ein zu führen ... die wahrscheinlich wieder ungenutzt vergehen wird -.-
14Aalpha29. Februar 2016
@12 Das ist mir bewusst, aber daher sollten auch wiederholte Tests für den Führerschein/Waffenschein eingeführt werden! In der wirtschaft müssen sich die Menschen auch immer wieder beweisen, dass sie in der Lage sind der Tätigkeit nachzugehen. (Der/Die Pilot/in den Trainingssimulator absolvieren, der/die Bademeister/in den Rettungsschwimmerschein machen). Dadurch hätte man es eventuell verhindern können, aber da sind wir ja tendenziell ganz der Ami.
13k1759529. Februar 2016
@2 : SOLCHE Irre kann man kaum ambulant behandeln. Dafür hätten auch die Opfer wenig Verständnis.
12Kargam29. Februar 2016
@11 Das Problem bei sowas ist halt, das man nun mal den Menschen immer nur bis vor den Kopf schauen kann und nicht rein schauen kann. Von daher sollte man eher erst mal fragen ob es überhaupt Anzeichen gegeben hat, das er durchdreht. Und um auf deinen Vergleich zurück zu kommen. Sicherlich bekommen Blinde keinen Führerschein. Aber wenn jemand den Führerschein erst mal hat, und dann seine Sehkraft verliert (z.B: durch grünen Star) verliert er nicht automatisch seine Fahrerlaubnis.
11Aalpha29. Februar 2016
Wie kann das sein, dass der an Waffen überhaupt ran kommt? Der hat doch im Schützenverein nichts verloren. Demnächst werden noch Führerscheine für Blinde ausgestellt. Da wird hoffentlich noch jemand Rechenschaft ablegen müssen!
10Kargam29. Februar 2016
Ich denke auch, das das größte Problem immer noch die mangelnde Akzeptanz ist. Wenn man wegen z.B. Diabetes in Behandlung ist, ist das kein Grund für gesellschaftliche Ausgrenzung. Aber wenn man in psychiatrischer Behandlung ist, wird man auch heute noch ausgegrenzt (vor allem auf dem Land), also versucht man es zu verheimlichen bis es zu einem "Ausbruch" kommt. Und das kann im Extremfall so enden wie hier in diesem Fall.
9deBlocki29. Februar 2016
@7 Da gebe ich dir Recht, die Hilfestellung ist sehr spärlich, was psychische Hilfe anbelangt.
8baffi29. Februar 2016
@6 : Warum nicht? Oder meinst Du, dass man einen schizophrenen Menschen bei der Antragstellung sofort als solchen erkennt? Wenn er denn selbst schon etwas von seiner Diagnose weiß...
7baffi29. Februar 2016
Kelle hat Recht ;-). Und da beißt sich doch die Katze in den Schwanz, @5 . Es dauert viel zu lang, bis man einen behandelnden Arzt oder Psychologen findet. Gäbe es mehr davon, könnte das auch einfacher sein. Selbst wenn der Erkrankte also selbst merkt, dass er Hilfe braucht, dann ist nicht gesichert, dass er diese auch rechtzeitig erhält. Das hat aber alles noch nichts mit der strafrechtlichen Schuld zu tun. Die Diskussion könnte den Rahmen hier sprengen. ;-)
6smufti29. Februar 2016
Wie kommt man als psychisch Kranker an Waffen? Hatte der einen Waffenschein??
5deBlocki29. Februar 2016
@4 Bei den Wartezeiten von bis zu einem Jahr kann man davon ausgehen, dass der Gang zum Psychologen heutzutage schon eine Normalität ist. Ich bin eher der Meinung, dass eine psychische Erkrankung keine Schuldminderung bewirken sollte. Denn auch ein psychisch kranker Mensch kann mit Medikamenten so eingestellt werden, dass er nicht solche Taten begeht.
4Kelle29. Februar 2016
@3 : Ich glaube er meint das nicht aus medizinischer Sicht, sondern aus der gesellschaftlichen Sicht. Wenn der Gang zum Psychologen genauso als normal hingenommen wie der Gang zum Hausarzt, würden sich viele wohl eher trauen.
3deBlocki29. Februar 2016
@2 Nicht "könnte", sie können (!) behandelt werden!
2baffi29. Februar 2016
Würde man psychische Krankheiten nicht immer so abschätzig behandeln, könnten sie vielleicht behandelt werden, bevor so etwas passiert. Aber die Irren muss man ja nur wegsperren...
1k1759529. Februar 2016
Ich wünsche ihm lebenslang Gummizelle und viel Valium.