Trier (dpa) - Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung am Donnerstag die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Trier wird laut der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz am 16. August um ...

Kommentare

(3) thrasea · 11. August 2022
Auch hier wieder Stammtisch und Pöbeln auf dem untersten Niveau? Erstens gibt es noch kein Urteil, zweitens ist eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit sicher kein Strandurlaub und kein Schutz vor einer harten Bestrafung.
 
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