Welchen Ausgang unüberlegte, negative Kommentare bei Bewertungsportalen haben können, wird durch den „Fliegengitterfall“ aufgezeigt. Wir berichteten im April darüber. Vor kurzem fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg statt(AZ: 21 O 4589/13). Kurz zum Hintergrund des Falls: […] mehr

Kommentare

8Troll01. Juli 2014
@7 : Amazon hat den Händler nicht gesperrt, weil der eine schlechte Bewertung erhalten hat. Sondern weil er einen Käufer bedrängen wollte, die schlechte Bewertung zurückzunehmen, worüber sich der Kunde zurecht beschwert hatte.
7ThWeD101. Juli 2014
hm naja der fall ist dann doch schon etwas kompliezierter!! Grundsätzlich sollte es doch möglich sein einen Händler egal wo auch schlecht zu bewerten. wenn es mit dem kauf nich so klappt wie ich es mir als Kunde wünsche. Andererseits solte eine Verkaufsplattform wie Amazon einen Händler nicht gleich sperren weil er mal eine Schlechte bewertung bekommen hatt.
6k31966701. Juli 2014
Da wird das Recht auf private Meinung absurdum geführt und der Sinn von Portalen ebenfalls. Wenn ich Befürchten muss noch verklagt zu werden können schwarze Schafemit Drohungen negative Bewertungen verhindern und weiter machen. Hätte von Gericht sofort abgewiesen werden müssen.
5Todesritter01. Juli 2014
Hm eigentlich ist die Sache doch recht eindeutig. Sollte es sich wirklich um eine falsche Tatsachenbehauptung seitens des Käufers handeln, hat der Händler doch recht oder? Mir gehen die Menschen auch auf die Nerven, die meinen eine negative Bewertung abzugeben, weil z.B. der Versand 3-4 Tage gedauert hat, was aber bei einer Warensendung leider völlig normal ist. Sprich da kann ich als Verkäufer doch nichts dafür. Allerdings können einem auch bestimmte Verkäufer gehörig auf die Nerven gehen^^
4Troll01. Juli 2014
Ist die News nicht falsch wiedergegeben? Ich habe das so in Erinnerung, daß der Käufer gedrängt wurde, die Bewertung zurückzunehmen, darauf hin hat sich der Kunde bei Amazon über den Verkäufer beschwert, weswegen Amazon den Käufer gesperrt hat. Und wegen des dadurch enstandenen Verdienstausfalls wollte ihn der Verkäufer verklagen. Aber unabhängig davon, weiß man doch, daß jeder so bewertet, wie er es für sich einschätzt. Wenn, muß man ihm nachweisen, daß er nur rufschädigend sein wollte!
3mesca01. Juli 2014
Ich hab mal den LIDL-onlineshop negativ bewertet, weil die bezahlte 24-Stunden-Lieferung erst nach 14 Tagen eintraf. Die Aufforderung zur Bewertung bekam ich von einem Bewertungsportal. Was dann folgte war uferlos, ewiger Schriftverkehr wegen der schlechten Bewertung, zum Schluß hat mir LIDL einen 40-Euro-Gutschein angeboten, bei 100 Euro MBW! Ich hab dann nur noch gefragt, ob sie mich veräppeln wollen und der Fall war für mich erledigt. Seither ist der Shop für mich gestorben.
2k17501701. Juli 2014
wieso unüberlegte Kommentare? Wenn es denn berechtigt ist, eine negative Bewertung zu geben, dann sollte die auch immer öffentlich gemacht werden. Weiß vielleicht doch jemand wie der Händler heißt? Ich brauch noch ein Fliegengitter ^^
1k44642601. Juli 2014
Dazu fehlen mir zwei Dinge: Der Name des Händlers und eine schwarze Liste damit der mir nie wieder angezeigt wird. So geht man nicht mit Kunden um, nichtmal wenn (falls) sie Unrecht haben.