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34, ja, weil die Verwaltung ein zig-faches kosten würde. Das Entgelt müßte halt einkommensteuerpflichtig sein. Dann hätte der "Arme" € 100,00 und der "Reiche" "nur" noch € 50,00. Das teure an (Sozial-)-Leistungen ist nicht der Zahlbetrag, sondern der Verwaltungsmoloch! Das ALG II könnte kostenneutral doppelt so hoch sein, wie es ist, wenn keiner die "Bedürtigkeit" prüfen würde.