Köln (dpa) - Ein Bestseller mit nicht freigegebenen Äußerungen von Helmut Kohl über andere Politiker war unrechtmäßig und darf nicht mehr ausgeliefert werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bestätigt. Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren ging, ist keine Berufung ...