Köln (dpa) - Ein Bestseller mit nicht freigegebenen Äußerungen von Helmut Kohl über andere Politiker war unrechtmäßig und darf nicht mehr ausgeliefert werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bestätigt. Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren ging, ist keine Berufung ...

Kommentare

(6) Stiltskin · 05. Mai 2015
Ich bin sicher auch kein 'Kohl Freund', finde aber dessen ungeachtet, dass er ein Recht auf das gesprochene Wort hat, und alleine er entscheidet, was in einemBuch veröffentlicht wird und was privat bleibt. Zu Kohl gehören aber auch Dinge wie 'blühende Landschaften' die er versprach, sein schwadronieren über eine aus der Portokasse zu bezahlende Deutsche Einheit, oder das Ehrenwort, dass ihm offensichtlich mehr bedeutet als geltendes Gesetz.
(5) tastenkoenig · 05. Mai 2015
Die Liste der Dinge, die ich Kohl ankreide, ist lang und hat es z.T. in sich. Aber hier bin ich auf seiner Seite. Das war alles andere als sauber von Schwan.
(4) k330660 · 05. Mai 2015
wenn Kohl nicht zu seinen Äusserungen steht ist er schlichtweg feige.
(3) Han.Scha · 05. Mai 2015
Solche vertraulichen Äußerungen veröffentlicht man nicht. Dies Verhalten fällt auf die "Autoren" zurück. Im Ernst: Wer hat nicht schon einmal ähnliches über Personen im Umfeld geäußert, sei es im Überschwang der Gefühle oder unter Alkohol? So etwas hört man, denkt sich seinen Teil und vergisst es. Dabei kann man zu unserem "Ehrenwortler" stehen, wie man will.
(2) Folkman · 05. Mai 2015
Ja, ja, der Kohl, Ehrenwort vor GG - 'n ganz großer Demokrat ist das...
(1) quak · 05. Mai 2015
Da haben die Seilschaften wieder gegriffen ................. die hätten Kohl sein " Ehrenwort " abnehmen sollen, dann wäre es wohl gar nicht zu der Klage gekommen. Weil darauf hat er ja immer Wert gelegt, der Herr Kohl.....
 
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