Birgland (dpa) - Statt einer Goldmünze hat eine Frau aus Bayern eine alte Gurke für 3.300 Euro bekommen. Sie hatte die Münze auf einem Kleinanzeigen-Portal entdeckt und Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen, wie die Polizei mitteilte. Vereinbart war eine Zahlung per Nachnahme, um das Paket bei der […] mehr

Kommentare

24k57431703. November 2025
<link> - Betrugsopfer in diesem Fall gesucht!
23Hawk_Tuah29. Oktober 2025
Ich mein wer kauf auch Gold über solche Wege, wenn man es heute nachweisen muss, wo her es kam ...
22Hawk_Tuah29. Oktober 2025
Verweigerung nach der Bezahlung: Wenn Sie den Inhalt nach der Bezahlung überprüfen und feststellen, dass er mangelhaft oder vertragswidrig ist, können Sie das Paket gemäß den geltenden Widerrufs- und Rückgabebestimmungen zurücksenden. Wichtiger Hinweis: Die Verweigerung der Annahme eines Pakets, das Sie per Nachnahme bestellt haben, kann dazu führen, dass die Kosten für die Nachnahmesendung weiterhin bei Ihnen liegen, es sei denn, Sie haben einen berechtigten Grund zur Annahmeverweigerung.
21Hawk_Tuah29. Oktober 2025
Wenn es sich um ein unbekanntes Unternehmen handelt, sollten Sie die Annahme verweigern, besonders wenn keine Absenderadresse auf dem Paket ist. Was nicht möglich ist: Öffnen des Pakets: Sie dürfen das Paket nicht öffnen, um den Inhalt vor der Übergabe und Bezahlung zu prüfen.
20Hawk_Tuah29. Oktober 2025
Nein, bei einer Nachnahmesendung haben Sie kein Recht auf eine Überprüfung des Inhalts vor der Bezahlung. Sie müssen das Paket erst annehmen und bezahlen, bevor es Ihnen ausgehändigt wird. Sie können jedoch eine Sichtprüfung des Pakets durchführen, um sicherzustellen, dass es äußerlich unbeschädigt ist und der Absender korrekt ist, bevor Sie es bezahlen.
19Shanica29. Oktober 2025
Sowas teures würde ich nie über eine Kleinanzeige kaufen - oder wenn, dann nur mit Selbstabholung.
18Sonnenwende29. Oktober 2025
Wer sagt eigentlich, dass die Post der Zusteller war? Davon steht nix in der News.
17BobBelcher29. Oktober 2025
Irgendwo müssen die 3300 Euro doch eingezahlt werden?! Das müsste man doch stoppen können. Die Post nimmt das Geld an und überweist dann den Betrag an den Empfänger. Das Konto müsste doch auszumachen sein.
16Marc29. Oktober 2025
@15 Richtig, Du hast hart reingetrollt, indem Du es verallgemeinert hast, dann aber darauf bestehst, dass dies Deine persönlichen Erfahrungen sind. "Man kann den Inhalt immer überprüfen bevor man es annimmt, egal ob Nachnahme oder nicht." Und das ist oberndrein falsch, denn eine Inhaltsüberprüfung kann erst nach einer Annahme des Pakets erfolgen.
15storabird29. Oktober 2025
@13 Ich habe auch nicht geschrieben das man ein Recht dazu hat.
14pullauge29. Oktober 2025
habe keinerlei Erfahrung mit Nachnahme, da ich sie generell nicht nutze
13Marc29. Oktober 2025
@12 Ja gut, also ist Deine Aussage nicht korrekt, weil nicht rechtsverbindlich und rein subjektiv.
12storabird29. Oktober 2025
@11 Eigene Erfahrungen.
11Marc29. Oktober 2025
@8 Hast Du eine belastbare Quelle (Gesetz, AGB, Urteil,...), die Deine Behauptung stützt? Auf die Schnelle finde ich nur folgende Quelle, die meine Infos stützt und Deine Behauptung widerlegt: <link>
10storabird29. Oktober 2025
@1 Auch ausländische Banken?
9A372029. Oktober 2025
@6 . Ja so sehe ich das auch, wenn man die Sendungsbedingungen anschaut, steht da nix von nach Warenprüfung bezahlen.
8storabird29. Oktober 2025
@6 Man kann den Inhalt immer überprüfen bevor man es annimmt, egal ob Nachnahme oder nicht.
7pullauge29. Oktober 2025
3.300 ist der Goldwert pro Unze
6Marc29. Oktober 2025
Seit wann kann man bei Nachnahme zuerst den Inhalt des Pakets überprüfen? Richtig: gar nicht. Nachnahme garantiert lediglich, dass irgendwas überhaupt ankommt.
5gigi6529. Oktober 2025
Ja, mein Fehler fg. Logisch, wenn die Post das Packl bringt, weiss ich nich ob sie so ne Tonne Pesos überhaupt annehmen darf. Und letztendlich muss sie ja das Geld dann auch irgendwem geben. Gigi, nächstes mal vorher nachdenken - ich setz mich jetzt auf die Büssertreppe oder bewerbe mich beim Dschungelcamp....
4vdanny29. Oktober 2025
@3 : Die Post muss die Nachnahme trotzdem auf ein Konto einzahlen. Ich wüsste nicht, dass man als Absender die Gebühr in bar ausbezahlt bekommt. Aber scheinbar hat die Polizei ja schon Nachforschungen angestrengt.
3gigi6529. Oktober 2025
Was nützt die Bankverbindung, wenn der Vater die Rubel vielleicht in Bar bezahlt hat?
2Polarlichter29. Oktober 2025
Ich würde für solche Summen schon gar nicht Kleinanzeigen in Erwägung ziehen.
1jensencom29. Oktober 2025
Aber es gibt eine Bankverbindung, auf die das Geld von der Post überwiesen wird... und das Konto ist bei einer BAnk, diese ist zur Legitimation verpflichtet. Also den Absender kriegt man schonmal ganz einfach. Problem ist, das man in der Beweispflicht ist. der Absender wird kaum zugeben, daß er eine alte Gurke verschickt hat. Aber wenn die Angaben schon falsch sind, offensichtlich der Versuch der Verschleierung begangen wurde... ich seh die chancen durchaus gut. ToiToiToi!