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dann wäre es aber wenigstens klar, und das risiko sowie der druck, eine optimale software abzuliefern läge beim hersteller. so wie es jetzt gefordert wird, ist das doch wieder super für die hersteller. das risiko für eine eventuell schlampige software, die als solche dann erstmal hieb- und stichfest vor gericht begutachtet worden sein muss, soll der käufer tragen. nur darum geht es hier doch, oder?