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: Ja, aber nur dann, wenn das Videomaterial vor Gericht auch verwendet werden darf. Bis heute sind ja Aufnahmen von Dashcams nicht pauschal vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Nur in Ausnahmefällen und dann dürfen da auch keine "Persönlichkeitsrechte Dritter" verletzt werden. Wenn ein Polizist von einem Linken eine Eistentange über den Schädel gezogen bekommt, gleichzeitig aber dummerweise eine unbeteiligte Person im Hintergrund vorbei läuft, ist das Material evtl. nicht zugelassen...