Berlin (dpa) - Zum Prozessauftakt um die tödliche Prügelattacke am Berliner Alexanderplatz haben die Verdächtigen die Schuld am Tod von Jonny K. bestritten. Zudem belasteten sich die sechs Angeklagten zum Teil gegenseitig. «Ich habe ihn weder geschlagen noch getreten», hieß es in der persönlichen ...

Kommentare

(18) Droggelbecher · 15. Mai 2013
@16 Stimmt, mit dem Tötungswillen hast du recht. Allerdings muss jemand, der auf einen anderen mehrfach einschlägt mit dessen Tod rechnen. Es sei denn, auch hier ist „der Täter geistig umnachtet“. Der Unterschied zwischen dem Willen jemanden zu töten und den Tod des anderen billigend in Kauf zu nehmen, ist - denke ich - eher klein.
(17) watchi · 15. Mai 2013
@Lördchen: Ich dachte, Du weißt, wo der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung beginnt. Aber Du zeigst es immer wieder, dass Du diesen Unterschied mit nicht kennst. Nazi ist eben für Dich jeder anders denkende Mensch, damit habe ich mich bereits abgefunden.
(16) k293295 · 15. Mai 2013
@15 : Ok, so macht das schon weitaus mehr Sinn. Ja, es gibt Mord/Totschlag durch Unterlassen (der möglichen und zumutbaren Hilfeleistung). Die Körperverletzung mit Todesfolge unterscheidet sich von Mord/Totschlag durch den nicht vorhandenen Tötungswillen. Beim Stoß von der Klippe dürfte der Tötungswille aber unbedingt gegeben sein, außer der Täter ist geistig umnachtet. @14 : Wenn ich dich für nen Nazi halte, ist das auch nur meine freie persönliche Meinungsäußerung. ^^
(15) Droggelbecher · 15. Mai 2013
@12 Dann formuliere ich es anders. Alle die tatenlos zusahen, obwohl sie in der Lage waren etwas zu unternehmen. Es ist auch davon auszugehen, dass Freunde der Schläger nicht nur zusahen, sondern sie unterstützten. Auch ich empfinde „Körperverletzung mit Todesfolge“ in manchen Fällen als Verharmlosung. Stößt man jemanden von einer Klippe, wird er an den Folgen des Aufpralls sterben. Vor Gericht sagt man, das leichte Schubsen könne nicht mal als Körperverletzung bezeichnet werden. [Übertreibung]
(14) watchi · 15. Mai 2013
@Lördchen: Das was ich ausübe ist die Meinungsfreiheit, die Du ganz gerne hier den Usern absprichst und gleich alle in "Deine persönliche Naziecke" schiebst, weil man von Deiner Meinung abweicht! Auch wenn ich Teile Deiner Meinungen für dümmlich und überheblich halte, werde ich nicht beleidigend, wie Du es mit @10 machst! Anstatt ihn darauf hinzuweisen, dass er überdenken sollte, was er geschrieben hat! Für Dich ist eben alles vollkommener Blödsinn !!
(13) watchi · 15. Mai 2013
@Lördchen: Scheinst Dich ja doch für meine Meinung zu interessieren, sonst würdest Du Dich nicht so aufregen! Und es ist meine persönliche Meinung!! Ich halte mich an die Regeln und Gesetze, muß aber nicht damit einverstanden sein! Deswegen sehe ich aber keinen Grund, sie zu brechen. Sie bedürfen in meinen Augen aber deftige Reformen! Amiland läßt mich gerne rein, aber meine Erziehung habe ich als "Besatzerkind" mehr in Deutschland genossen!! Ich bin also auch ein Migrant !!! :-)
(12) k293295 · 15. Mai 2013
@11 : Wer für dich was ist, interessiert niemanden. Du sitzt zu recht in keinem Gericht. Wenns dir in Amiland besser gefällt, probier doch mal, ob sie dich dort reinlassen. Hier gelten deutsche Gesetze, und an die hast auch du dich zu halten. Staatsanwaltschaft und Gericht halten sich dran, und selbst die Angeklagten in diesem Prozeß halten sich dran. @10 : Vollkommener Blödsinn! Mit dieser Begründung könnte man selbst ehem. KZ-INSASSEN des Massenmordes beschuldigen.
(11) watchi · 14. Mai 2013
Die Staatsanwaltschaft hat schon die erste Rolle rückwärts gemacht, kein Mord, kein Totschlag, sondern nur noch Körperverletzung mit Todesfolge! Jonny K. ist nach den ersten Schlägen gestürzt und hat dabei die Gehirnblutungen erlitten, an denen er am Folgetag verstorben ist. Damit wird die Kuscheljustiz eingeleitet!! Für mich sind alle Angeklagten die gemeinschaftlichen Mörder, denn ohne sie wäre Jonny K. nicht gestürzt!!! In Amerika würden alle Jahrelang wegen Mordes im Knast verschwinden!!!
(10) Droggelbecher · 14. Mai 2013
Wenn alle Beschuldigten auch zur Tatzeit am Tatort waren - dabei nur zusahen - trägt jeder von ihnen eine Mitschuld am Tod. Unabhängig ob sie selbst Schläge austeilten.
(9) WolfgangWolf · 13. Mai 2013
ganz klare Prozesstaktik, denn die Staatsanwaltschaft muß zweifelsfrei beweisen welcher der Mitangeklagten für die tödlichen Schläge verantwortlich ist. Das ist natürlich nicht einfach und wenn Alle Angeklagten bei dieser Version bleiben, müssen sie vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen werden. Darauf wird es wohl herauslaufen, aber da natürlich das Gericht zu einer Auffassung kommen kann (ob nachvollziehbar oder nicht) wird wohl ein Haupttäter rausgesucht werden.
(8) mceyran · 13. Mai 2013
@6 Aber nach deutschem Recht behandelt zu werden ist in so einem Fall natürlich erstrebenswert. Von daher widerspreche ich Dir nicht, dass Onur U. sich das bewusst so ausgesucht haben wird, nachdem in der Türkei Ermittlungen gegen ihn aufgenommen wurden.
(7) mceyran · 13. Mai 2013
@6 Na dann passt ja alles. Wegen doppelter Staatsbürgerschaft: Die Straftat wurde in Deutschland begangen, also gilt normalerweise deutsches Recht. Durch das Gesetz in der Türkei werden die Rechte zu Recht geschwächt, da ja normalerweise türkische Staatsbürger von der Türkei nicht ausgeliefert werden können, so wie jedes Land seine Bürger nicht ausliefert. Mit Beschwerde des Opfers/Angehörigen oder der ausländischen Regierung kann so die Strafverfolgung nach türkischem Recht eingeleitet werden.
(6) watchi · 13. Mai 2013
@4: Dann denke Dir in @2 die Bezeichnung "türkischstämmigen" wegen und nimm nur Jugendliche!! Zu Onur U. und seiner doppelten Staatsbürgerschaft kann man nur sagen, dass er sich die Justiz mit dem geringeren Strafmaß ausgesucht hat, da lt. Medien ihm in der Türkei ein Verfahren wegen Mordes gedroht haben soll.
(5) mceyran · 13. Mai 2013
@4 In Deinem Kommentar @2 hast Du aber erzählt, dass Straftaten türkischer Jugendlicher so wie ein Strafzettel fürs Falschparken behandelt werden. Man wechselt übrigens nicht die Staatsbürgerschaft so wie sie passt. Zumindest Onur U. hat ja beide. Und Staatsbürgerschaft ist unabhängig vom kulturellen Hintergrund. Die könnten auch malische Bürger sein, sind für mich trotzdem Türken, und zwar schlecht erzogene. Schande über die Eltern, die mit solchen Kindern unseren Ruf ruinieren!
(4) watchi · 13. Mai 2013
@3 : Waren die Straftäter nun deutsche oder türkische Jugendliche? Wechselt man immer seine Staatsbürgerschaft, wie sie einem von Nutzen ist? Unter den Jugendlichen türkischer oder arabischer Herkunft gibt es keinen Rassismus?? Sehe ich aber ganz anders!! Die beiden Opfer haben die Täter durch ihre Anwesendheit provoziert, selbst schuld!! Ich bashe grundsätzlich Täter!! Das hätten auch Jugendliche mit "deutschen Migrationshintergrund" sein können!! Die gesamte Kuscheljustiz finde ich traurig!!
(3) mceyran · 13. Mai 2013
@1 @2 Habt Ihr mal eine Liste der Medien, die in dem Prozess anwesend sind? Gibt es in dem Prozess überhaupt weniger Plätze als Besucher, so dass ein Bewerbungsverfahren nötig war? Hatten die Taten einen ausländerfeindlichen Hintergrund? Hauptsache ein wenig Türken bashen, oder? Der Fall ist auch in der Türkei bekannt, keine Sorge: <link>
(2) watchi · 13. Mai 2013
@1 :Warum sollten sich türkische Medien für diesen Prozeß interessieren, das Opfer war doch Vietnamese! Ein Teil der Täter waren ja "Deutsche" mit türkischer Herkunft! Und Gewalt von türkischstämmigen Jugendlichen ist in Berlin so normal, wie Strafzettel für Falschparker! Um den Toten kräht kein Hahn, das Entsetzen ist von den Politikern nur vorgetäuscht! Und was machen Straftäter, die älter als 21 Jahre sind, vor der Jugendkammer? Holen sich den erhobenen Zeigefinger und ihre Bewährung ab!
(1) PistolenJogy · 13. Mai 2013
Hoffentlich haben türkische Medienvertreter auch Sitzplätze bekommen.
 
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