
Berlin (dts) - Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Hartz IV-Grundsicherung hat offenbar vorerst keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II. Die derzeitigen Regelsätze blieben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin müsse der Gesetzgeber eine
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