
Im juristischen Tauziehen um die beliebte „Dubai-Schokolade“ hat Aldi Süd einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht Köln hat den Vorwurf der Irreführung der Verbraucher entkräftet. Laut der aktuellen Entscheidung der 4. Handelskammer besteht keine Verwechslungsgefahr mehr, auch wenn das
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