Berlin (dts) - Im Bundesfinanzministerium gibt es keine spezifischen Vorgaben für private Aktiengeschäfte der Mitarbeiter. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen Sprecher von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Die Beschäftigten müssen demnach auch nicht anzeigen, ...

Kommentare

(5) ausiman1 · 04. September 2020
Insiderhandel im Ministerium ? Den kleinen wird der letze Cent aus der TAsche gezogen (wehe du zahlst nicht deine 1.39€ Steuerschuld dann kommen etliche Mahnbriefe) und die können Aktien einkaufen wie Sie lustig sind und keiner klopft denen auf die Finger !
(4) anddie · 04. September 2020
@1: Woher hast du denn die Information, dass bei Beamten der Insiderhandel nicht strafbar ist? Wenn ich so die letzten 4 Sätze der News durchlese, ist das dort auch der Fall.
(3) murle · 04. September 2020
Wäre ja schlimm wenn es Vorgaben gäbe, dann müsste man sich ja daran halten.
(2) k486130 · 04. September 2020
da läuft ja so einiges nicht richtig
(1) BigDaddy3 · 04. September 2020
Unfassbar! In allen anderen Bereichen wäre Insiderhandel strafbar, nur bei den Beamten des Finanzministeriums nicht. Da könnte man schon fast Vorsatz unterstellen, dass dort bisher keinerlei Kontrolle oder Regelung eingeführt wurde.
 
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