Düsseldorf, 03.04.2024 (lifePR) - Ein Unternehmen, das einen Asylsuchenden nach Deutschland befördert, muss nach Auskunft der ARAG Experten die Kosten tragen, die bei seiner Zurückweisung anfallen. Die Haftung ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht durch einen "Standard" der Internationalen ...