Eine wohl etwas ungewöhnliche Entscheidung hat das Amtsgericht Darmstadt getroffen. Es entschied mit Urteil vom 25.06.2014 (Az. 303 C 243/13 ), dass ein eBay-Verkäufer bei einer Restlaufzeit von 12 Stunden eine Versteigerung ohne Gründe verfrüht beenden darf. Rechtsanwalt Christian Solmecke ...