Berlin (dpa) - Nach der Hochstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» ist die Justiz am Zug. Die Partei hat vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25) und will dem […] mehr

Kommentare

5Pontius06. Mai 2025
Das Wochenende hat neuerdings 3 Tage? Und die Austritte werden erst in den nächsten Wochen Fahrt aufnehmen und werden am Ende eh nicht medial aufgebauscht.
4Sonnenwende05. Mai 2025
2- gibt es immer irgendwo Wahlen, wenn man danach gehen würde, könnte man ein solches Gutachten nie veröffentlichen.
3Sonnenwende05. Mai 2025
Vermutlich haben sie wesentliche Teile aus der ersten Klageschrift - wir erinnern uns, die gegen den "Verdachtsfall" - abgeschrieben. Putzig sind sie ja schon: "sprechen von einem «staatlichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb» mit Blick auf in diesem und nächsten Jahr anstehende Kommunal- und Landtagswahlen. ". Genau darum wurde die Veröffentlichung des aktuellen Gutachtens um fast ein halbes Jahr verschoben – weil man den Bundestagswahlkampf nicht beeinflussen wollte. In Deutschland -2
2truck67605. Mai 2025
Korrektur zu @1: Die 195-seitige Klageschrift wurde natürlich beim Verwaltungsgericht vorgelegt, und nicht beim Verfassungsgericht.
1truck67605. Mai 2025
Am Freitag hat der Verfassungsschutz seine Einschätzung veröffentlicht. Heute legen die Anwälte eine 195-seitige Klageschrift beim Verfasssungsgericht vor. Die Klageschrift stammt wohl aus irgendwelchen, gut gefüllten, Lagern für solche Fälle? Sicher liegt die Antwort auf ein kommendes Verfassungsgerichturteil auch schon fertig in besagten Lagern? Schema F, wie die gesamte "Denk"-Weise.