
Berlin (dpa) - Nach der Hochstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» ist die Justiz am Zug. Die Partei hat vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25) und will dem
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