Berlin (dpa) - Werden die Pläne von Union und SPD für ein 500 Milliarden Euro schweres sogenanntes Sondervermögen für die Infrastruktur und zur Lockerung der Schuldenbremse noch von höchster Stelle juristisch gestoppt? Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben per anwaltlichem Schreiben an ...

Kommentare

(12) satta · 07. März um 20:32
Man wird schauen müssen, wie Bärbel Bas darauf reagiert und ob etwaige Eilverfahren diese Sondersitzungen noch aufhalten können. Aber prinzipiell sind die Abgeordneten noch so lange im Amt, bis der neue Bundestag zusammentritt. Dafür haben die 2021 auch das Mandat bekommen.
(11) commerz · 07. März um 17:36
Sorry, aber so wirklich richtig erscheint mir das Vorgehen auch nicht. Dass es jetzt und ganz schnell zu Entscheidungen solchen Tragweite kommen muss bevor sich die Mehrheiten im Bundestag nach der Wahl verändern … das kann ich moralisch nicht verstehen. Aber es scheint formal in Ordnung zu sein.
(10) truck676 · 07. März um 16:47
@9 Danke für die Richtigstellung! Da hat mich mein Gedächtnis in die Irre geleitet. Faktisch macht es aber kaum einen Unterschied. Frau Bas wird nicht den neuen BT zusammenrufen, sondern den aktuell amtierenden.
(9) tastenkoenig · 07. März um 16:34
Es ist tatsächlich die bisherige BT-Präsidentin, die den neugewählten BT einberuft <link> . Vorher trifft sie sich als sogenannter Vor-Ältestenrat mit den Vertretern der (Vor-)Fraktionen, um Organisation und Termin der konstituierenden Sitzung zu besprechen. <link>
(8) truck676 · 07. März um 16:01
@7 Sorry, dass ich jetzt keine Paragraphen rausgesucht habe. Ich hab mal einfach aus meinem Grundwissen geschöpft.
(7) thrasea · 07. März um 15:57
@5 Wo hast du diese Info her? Ich habe es anders gelesen. Im Grundgesetz selbst ist nicht geregelt, wer die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags einberuft. In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags BTGO steht in §1, dass der neue Bundestag durch den bisherigen [Bundestags-]Präsidenten einberufen wird. Die Sitzung leitet dann zunächst der Alterspräsident. Das ändert aber nichts daran, dass die AfD völlig auf dem Holzweg ist.
(6) tastenkoenig · 07. März um 15:50
Ist doch egal. Hauptsache Zweifel an der Legitimation gesät.
(5) truck676 · 07. März um 15:44
@4 Richtig. Schon allein der geforderte Ablauf entspricht nicht dem GG. Denn die jetzige Bundestagspräsidentin ist für den kommenden BT garnicht mehr zuständig. Die konstituierende Sitzung dessen beruft nämlich der Bundespräsident ein. Daraufhin muss der neue BT sich erstmal einen BT-Präsidenten*in wählen. Ist vielleicht ein bisschen zu kompliziert für die AfDler, aber vielleicht lernen sie's ja noch? Obwohl.... 😇
(4) Pontius · 07. März um 15:33
Bisher habe ich noch keine*n Verfassungsrechtler*in gelesen, welche da arge Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte - daher werden sie wohl mit ihrem Antrag Scheitern, vor allem wenn es um das Zustandekommen der Sondersitzung geht.
(3) Marui2002 · 07. März um 15:02
Dank solcher Gestalten klagen die noch in Karlsruhe, wenn der Russe in Berlin ist.
(2) Eki2828 · 07. März um 14:30
da sind se wieder diese Nörgler. Nun soll mal schnell was umgesetzt werden und schon wird das wieder verzögert. Alle sagen, wir müssen schnell handeln dann das wieder. Das die AFD da mal wieder Vorreiter ist, ist klar, diese Putin und Trump Versteher....tze tze tze
(1) truck676 · 07. März um 14:28
"Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sei nach Überzeugung der AfD verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen..." - Die Bundestagspräsidentin darf und wird ganz sicher keinen Bundestag einberufen, der, laut GG, noch garnicht existent ist. Da mag man in der AfD anderer Meinung sein, aber hier geht es nach GG, und nicht nach Meinungen.
 
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