Berlin - Die AfD will Anfang kommender Woche gegen die geplanten Abstimmungen im Bundestag über Milliarden-"Sondervermögen" ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten. Der Bundestagsabgeordnete und AfD-Parteivize Stephan Brandner sagte der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe): "Die […] mehr

Kommentare

5truck67607. März 2025
"Parteivize Stephan Brandner fordert die Einberufung des neuen Bundestags, da der alte nicht befugt sei, grundlegende Entscheidungen zu treffen..." - Laut Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Erst mit dieser konstituierenden Sitzung endet die Amtszeit des alten Bundestags. Die Karlsruher Richter haben sicher wichtigeres zu tun, als ein paar AfDlern das Grundgesetz zu erklären. 😠
4Stoer07. März 2025
Natürlich haben sie das Recht dazu...aber...man sollte aber auch nicht vergessen,wozu das jetzt abgestimmt wird...es ist Eile geboten unter den Umständen ist das auch wirklich nötig...ich bin mir sicher,das das BVG es ebenso sieht...
3tastenkoenig07. März 2025
Ich höre bisher nur Verfassungsrechtler, die das für rechtlich einwandfrei halten. Die politische Wirkung ist natürlich eine andere. Das hat Merz zu verantworten, der das Festhalten an der Schuldenbremse als Wahlkampfthema erhalten wollte und so jetzt in Zeitnot gekommen ist. Eines von zu vielen Beispielen, die zeigen, dass er nicht vorausschauend genug agiert.
2Pontius07. März 2025
Es ist ihr Recht, das juristisch überprüfen zulassen. @1 sollte die Klage abgewiesen werden, dann ist der Demokratie Rechnung getragen.
1jub-jub07. März 2025
Es ist unerhört den alten Bundestag nach einer Bundestagswahl nochmal in Anspruch zu nehmen. Es fördert zumindest nicht das Vertrauen in die Demokratie.