"Parteivize Stephan Brandner fordert die Einberufung des neuen Bundestags, da der alte nicht befugt sei, grundlegende Entscheidungen zu treffen..." - Laut Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Erst mit dieser konstituierenden Sitzung endet die Amtszeit des alten Bundestags. Die Karlsruher Richter haben sicher wichtigeres zu tun, als ein paar AfDlern das Grundgesetz zu erklären. 😠
Natürlich haben sie das Recht dazu...aber...man sollte aber auch nicht vergessen,wozu das jetzt abgestimmt wird...es ist Eile geboten unter den Umständen ist das auch wirklich nötig...ich bin mir sicher,das das BVG es ebenso sieht...
Ich höre bisher nur Verfassungsrechtler, die das für rechtlich einwandfrei halten. Die politische Wirkung ist natürlich eine andere. Das hat Merz zu verantworten, der das Festhalten an der Schuldenbremse als Wahlkampfthema erhalten wollte und so jetzt in Zeitnot gekommen ist. Eines von zu vielen Beispielen, die zeigen, dass er nicht vorausschauend genug agiert.
Es ist unerhört den alten Bundestag nach einer Bundestagswahl nochmal in Anspruch zu nehmen. Es fördert zumindest nicht das Vertrauen in die Demokratie.