@16
die komplette Begründung gabe ich bisher noch nicht gelesen, bezog mich dazu mehr auf eine erstere Zusammenfassung. Und unabhängig davon würde ich mir diverse Unterstellungen verbitten, nur weil ich ggf. eine andere Sicht auf Vorgänge habe. Im übrigen vertrete ich nicht die AfD, demnach fühlte ich mich auch nicht getroffen und habe betreffend verharmlosen dazu auch meine Meinung und Erklärung dargelegt.😊
@15
ja stimmt die deutsche Sprache ist vielfältig und da könnte es sonst auch gemeinsam etwas dauern. Ich meinte mit einordnen mehr oder weniger nur das es in erster Linie ein Rechtsvorgang ist, unabhängig wer oder was es betrifft und meinte halt das es jetzt da es die AfD betrifft einfach erstmal überthematiesiert wurde. Jetzt nachdem das Urteil durch ist und es ggf. anders gekommen wäre, hätte ich die Thematisierung mehr verstehen können.
@13
Über eine Begründung des LG konnte ich bisher nichts lesen / finden. Kannst du bitte deine Quelle verlinken? @14
Oh, deine "Einordnungen" zur AfD sind durchaus bekannt und berüchtigt. Mit dem Wort Verharmlosung bist du eigentlich noch ganz gut bedient, finde ich 😉
@14
) Auf was genau möchtest Du hinaus, wenn Du jetzt von "Einordnungen" sprechen möchtest? Die deutsche Sprache ist durchaus vielfältig und wir werden (auch gemeinsam) noch so einige Begriffe finden können. Alle mit dem bekannten Ziel. ;-)
@11
das hat mit verharmlosen nichts zu tun, sondern mit einer Einordnung, sonst müsste hier noch sehr viel mehr immer als verharmlosen angeprangert werden.
@10
stimmt, das LG hat das Verbot aufgehoben. Da die Begründung für den Entzug der Akkreditierung nicht dafür ausreichend war. Ist auch in Ordnung, dafür sind Gerichte da die es prüfen
die Sonne der Demokratie steht tief in diesem Land, freilich nicht nur von der AfD-Seite, die Öffentlich Rechtlichen bekleckern sich auch nicht gerade mit Ruhm
@9
Wie auch immer, das Vorgehen der AfD war rechtwidrig. Das LG Chemnitz hat entschieden, dass die Journalistïnnen vom WDR Zugang zum Parteitag erhalten müssen.
Was man hier alles so rein interpretiert, soweit wird hier nur ein Magazin die Teilnahme untersagt, andere vom ÖRR dürfen nach wie vor Teilnehmen, hier erfolgt also kein Ausschluss der Öffentlichkeit und auch nicht von Journalisten allgemein.
Auch dem Allerletzten dürfte doch nun wohl deutlich werden, wie es künftig mit der Meinungsfreiheit in diesem Land aussehen würde, hätten sie auch nur die Möglichkeit ihre "Werte" durchzusetzen. :(
@6
Ich vermute anhand deiner ganzen Kommentare, du kannst bei Berichterstattung der ÖR nicht mitreden, hast du viel einseitige Berichterstattung "alternativer" Medien abbekommen? Ja, leider sieht man ganz deutlich, was das bewirkt.